Wiesbaden (ots) – Polizei und Zoll haben im vergangenen Jahr mehr Ermittlungsverfahren im Bereich Menschenhandel und Ausbeutung geführt. 2021 wurden 510 Verfahren abgeschlossen, eine Zunahme um 9,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das geht aus dem „Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung“ hervor, das heute vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht wurde.
Schwerpunkt der Polizeiarbeit blieb das Vorgehen gegen den Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung: 291 Verfahren wurden unter diesem Aspekt geführt. (Vorjahr: 291 Verfahren). Opfer sexueller Ausbeutung waren mit einem im Vergleich zum Vorjahr nahezu unveränderten Anteil von 92,8 Prozent Frauen. Jedes dritte Opfer, dessen Alter ermittelt werden konnte, war unter 21 Jahre alt.
Die Ausbeutung minderjähriger Opfer nahm im Berichtsjahr stark zu. Die Zahl der Verfahren stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 237: Ein Anstieg um 22,8 Prozent. 220 der Verfahren wurden wegen kommerzieller Ausbeutung Minderjähriger geführt, dabei wurde am häufigsten wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen gegen Entgelt ermittelt. Das Durchschnittsalter der Opfer lag bei 15 Jahren, das der Tatverdächtigen bei 37 Jahren.
Die Polizei beobachtet seit längerem, dass weniger Opfer in der Bar-, Bordell- und Straßenprostitution ausgebeutet werden, sondern eine Verlagerung hin zur Ausbeutung in der Wohnungsprostitution stattfindet. Dieser Trend setzte sich auch im Berichtsjahr 2021 weiter fort.
Im Deliktsfeld „Arbeitsausbeutung“ wurden 28 Verfahren geführt, ein Anstieg von 27,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Opferzahlen stiegen um 101,4 Prozent auf 147. Die meisten Opfer wurden im Jahr 2021 in der Pflegebranche ausgebeutet (70 Opfer; 47,6 Prozent). Weitere Fälle von Arbeitsausbeutung ließen sich unter anderem im Baugewerbe, in der Gastronomie und im Reinigungsgewerbe feststellen.
Zudem enthält das Lagebild Berichte über weitere Formen der Ausbeutung. So registrierte die Polizei im vergangenen Jahr sechs Verfahren zur Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei. In zehn Verfahren ging es um die Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen. Ebenfalls in zehn Fällen wurde bei Zwangsheiraten ermittelt.
Tatverdächtige im Phänomenbereich Menschenhandel und Ausbeutung agieren überwiegend grenzüberschreitend. Eine enge internationale polizeiliche Zusammenarbeit bleibt somit eine zwingende Voraussetzung für die erfolgreiche Bekämpfung von Straftaten im Bereich des Menschenhandels und der Ausbeutung.
Nach wie vor muss im Bereich Menschenhandel und Ausbeutung von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen werden. Das Deliktsfeld ist überwiegend der Kontrollkriminalität zuzurechnen. Unterschiedliche Kontrollintensitäten können einen erheblichen Einfluss auf die Fallzahlen nehmen. Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung geben sich aus Angst vor täter- oder behördenseitigen Konsequenzen häufig nicht zu erkennen. In lediglich 52,9 Prozent aller Verfahren erfolgt die Anzeigenerstattung durch das Opfer selbst. Daher sind proaktive (polizeiliche) Aktivitäten im Bereich der sexuellen Ausbeutung nach wie vor wichtig für die Einleitung von Ermittlungsverfahren.
Text/Foto: BKA