Wiesbaden (ots) – Falschgeld wird immer hĂ€ufiger im Internet gehandelt. Polizeilichen SchĂ€tzungen zufolge wird mittlerweile mehr als die HĂ€lfte des in Deutschland festgestellten Falschgelds online verkauft. Das geht aus dem Bundeslagebild „FalschgeldkriminalitĂ€t 2021“ hervor, das heute durch das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht wurde. Demnach ist die Anzahl der polizeilich registrierten Falschgelddelikte mit 38.234 FĂ€llen im Jahr 2021 gesunken (2020: 45.883, -16,7%). FĂŒr den Verkauf von Falschgeld nutzen TĂ€terinnen und TĂ€ter Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste, aber auch einschlĂ€gige Handelsplattformen und Foren im Darknet. Neben gefĂ€lschten Banknoten bieten sie dort auch Herstellungsequipment, Druckvorlagen und Handlungsanleitungen an. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 123.300 Euro-Falschnoten in Deutschland registriert, ein RĂŒckgang um 12,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dabei machen Geldscheine im vermeintlichen Wert von 10, 20 und 50 Euro fast drei Viertel aller in Deutschland registrierten Falschnoten aus.
Wer meint, gefĂ€lschtes Geld in der Brieftasche zu haben, kann verdĂ€chtige Banknoten selbst ĂŒberprĂŒfen. Dabei sollten drei Punkte beachtet werden. Erstens das FĂŒhlen: Wie griffig und fest ist das Papier? FĂŒhlt es sich beispielsweise zu leicht an? Im zweiten Schritt sollte der Geldschein genau angeschaut werden – konkret ist dabei auf das Wasserzeichen, das PortrĂ€t-Hologramm und den Sicherheitsfaden zu achten. Zu guter Letzt sollte der Schein gekippt werden, um die FarbverĂ€nderungen wahrzunehmen, die in den Banknoten eingearbeitet sind, etwa auf der ausgeschriebenen Zahl, die deswegen auch als Smaragdzahl bezeichnet wird. Die Polizei geht davon aus, dass alle falschen Geldscheine, die aktuell im Umlauf sind, nach diesem PrĂŒfschema erkennbar sind. Wer eine falsche Banknote erkennt, sollte sie bei der nĂ€chsten Polizeidienststelle abgeben – um dazu beizutragen, dass TatverdĂ€chtige identifiziert werden können, aber auch, um nicht selbst zum TĂ€ter zu werden. Denn Falschgeld weiterzuverwenden, ist in Deutschland strafbar.
Symbolfoto (c) BKA