Steigende Fallzahlen aufgrund der Pandemie, Verlagerung in den digitalen Raum und hohe AufklÀrungsquoten
Wiesbaden (ots) – Die polizeilich erfassten FĂ€lle im Bereich der WirtschaftskriminalitĂ€t sind im zweiten Jahr in Folge erneut gestiegen. In 2021 registrierte die deutsche Polizei 51.260 Wirtschaftsdelikte, was einer Zunahme von 4,2 Prozent gegenĂŒber dem Vorjahr (2020: 49.174 FĂ€lle) entspricht. Im Vergleich zu 2019 betrĂ€gt der Anstieg der Fallzahlen 26,6 Prozent (40.484 FĂ€lle).
Diese Entwicklung ist zurĂŒckzufĂŒhren auf eine deutliche Zunahme erfasster FĂ€lle des Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen (2021: 11.328 FĂ€lle; 2020: 3.840 FĂ€lle). Grund hierfĂŒr war insbesondere ein umfangreiches Ermittlungsverfahren in Schleswig-Holstein. Die weiterhin hohen Deliktszahlen im Bereich des Subventionsbetruges (2021: 7.260 FĂ€lle; 2020: 7.585 FĂ€lle), wozu unter anderem auch die BetrugsfĂ€lle im Zusammenhang mit sogenannten „Corona-Hilfen“ gehören, trugen ebenfalls dazu bei.
Daneben setzt sich in 2021 auch ein weiterer Trend fort: Die Verlagerung der Straftaten, insbesondere auch im Bereich des Anlagebetruges, in den digitalen Raum. Die Anzahl der Wirtschaftsstraftaten unter Verwendung des Tatmittels Internet stieg im Vergleich zum Vorjahr um 13,6 Prozent auf 6.345 FĂ€lle (2020: 5.586 FĂ€lle).
Bedeutende PhĂ€nomene im Berichtsjahr 2021 sind neben dem Subventionsbetrug im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und dem betrĂŒgerischen Anbieten von vorbörslichen Aktien auch die betrĂŒgerischen Anlagemodelle auf dem Dezentralen Finanzmarkt (DeFi). Dort werden Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen mit dezentralen Applikationen (dApps) ohne vermittelnde Stellen wie Banken oder Börsen angeboten. Wie der traditionelle Finanzmarkt kann auch der DeFi zur Begehung von Wirtschaftsstraftaten genutzt werden.
FĂ€lle der WirtschaftskriminalitĂ€t verursachten im Jahr 2021 einen finanziellen Schaden von insgesamt 2,44 Milliarden Euro – 18,9 Prozent weniger als im Vorjahr (2020: 3,01 Milliarden Euro).
Die AufklÀrungsquote bewegt sich mit 88,8 Prozent erneut auf einem hohen Niveau. Dies zeigt, dass Betroffene von WirtschaftskriminalitÀt mit einer Strafanzeige auch weiterhin meist eine AufklÀrung der Straftat bewirken können und damit erheblich zur KriminalitÀtsbekÀmpfung in diesem PhÀnomenbereich beitragen.
Symbolfoto (c) BKA