Oschersleben (ots) – Am 1. August 2022 kontrollierten Bundespolizisten gegen 14:00 Uhr einen Mann am Bahnhof Oschersleben, auf Bahnsteig 2.
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung im polizeilichen Informationssystem stellte sich heraus, dass dieser gleich zwei Mal per Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg gesucht wurde. Das Amtsgericht Oschersleben verurteilte den Deutschen bereits im Dezember 2018 wegen räuberischen Diebstahls zu 7 Monaten Freiheitsstrafe und im September 2020 aufgrund Diebstahls geringwertiger Sachen zu 4 weiteren Monaten Freiheitsstrafe. Da er sich jeweils dem Strafantritt nicht stellte, ergingen im März dieses Jahres beide Vollstreckungshaftbefehle. Diese wurden dem Verurteilten eröffnet.
Die eingesetzte Streife nahm ihn fest und brachte ihn zur Dienststelle der Bundespolizei in Magdeburg. Bei der sich anschließenden Durchsuchung stellten die Beamten dann noch eine geringe Menge einer betäubungsmittelähnlichen Substanz, vermutlich Crystal, fest- und sicher. Der 50-Jährige wurde der Justizvollzugsanstalt Burg zugeführt. Neben seiner Haftstrafe muss er sich nun auch noch wegen des unerlaubten Betäubungsmittelbesitzes verantworten. Die entsprechende Strafanzeige fertigten die Bundespolizisten im Anschluss.
Symbolfoto/Bundespolizei