Magdeburg (ots) – Am Dienstagabend, den 28. Juni 2022 wurde die Bundespolizei gegen 18:40 Uhr durch einen Zeugenhinweis auf eine 55-JĂ€hrige am Bahnhof Magdeburg Neustadt aufmerksam gemacht. Die Frau soll kurz zuvor mehrfach die Bahngleise ĂŒberquert und lautstark herumgeschrien haben. Daraufhin kontrollierte eine Streife die Deutsche.
Bei der sich anschlieĂenden fahndungsmĂ€Ăigen ĂberprĂŒfung im polizeilichen Informationssystem stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Hannover den aktuellen Wohnsitz der Deutschen aufgrund Erschleichens von Leistungen ersuchte. Zudem wurde die Frau durch die Staatsanwaltschaft Landshut seit Ende April 2022 per Vollstreckungshaftbefehl gesucht:
Die Frau wurde aufgrund versuchten Betruges im September 2021 durch das Amtsgericht Landshut zu einer Freiheitsstrafe von 120 Tagen oder einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Da sie nur einen Teil der Geldstrafe beglichen hatte und noch 1020 Euro fehlten, erging der Haftbefehl. Somit nahmen die Bundespolizisten die Gesuchte fest und wollten sie zunĂ€chst mit zur Dienststelle nehmen. Dabei klagte die Person ĂŒber gesundheitliche Probleme und wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gefahren.
Nach EinschĂ€tzung eines Arztes war keine akute Behandlung notwendig, sodass die Frau zu den DienstrĂ€umen der Bundespolizei gebracht werden konnte. Bei der erforderlichen Durchsuchung ihrer Person und der mitgefĂŒhrten Sachen fanden die EinsatzkrĂ€fte eine personalisierte Fahrkarte, welche auf eine andere Person ausgestellt war. Dazu gab sie an, diese gefunden zu haben und sie eigentlich noch abgeben zu wollen. Allerdings war damit der Straftatbestand einer Unterschlagung erfĂŒllt. Dementsprechend wurde die Fahrkarte sichergestellt und eine Strafanzeige gefertigt.
Die Verurteilte konnte die geforderte Summe nicht aufbringen und wurde somit durch die eingesetzte Streife in eine Justizvollzuganstalt verbracht. Die Bundespolizei unterrichtete beide Staatsanwaltschaften ĂŒber den Verbleib der Frau.