Magdeburg (ots) – Am Freitag, den 18. MĂ€rz 2022 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Hauptbahnhof Magdeburg gegen 10:45 Uhr einen 43-jĂ€hrigen Mann. Bei der sich anschlieĂenden fahndungsmĂ€Ăigen ĂberprĂŒfung seiner Personalien stellten die Bundespolizisten fest, dass der Deutsche per Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stendal gesucht wurde.
Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Stendal bereits im Jahr 2017 wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne FĂŒhrerschein zu einer Geldstrafe von 720 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen. Da er weder die Geldstrafe beglichen, noch sich dem Haftantritt gestellt hatte, erging Ende 2017 der Haftbefehl. Die Bundespolizisten sprachen den Mann daraufhin die Festnahme aus und nahmen ihn zunĂ€chst zur Dienststelle auf Bahnsteig 1 mit. Der Mann konnte die Geldstrafe begleichen und somit anschlieĂend die Dienststelle wieder als freier Mann verlassen.
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