Halle (ots) – Am Montag, den 3. Januar 2022 bemerkte eine Streife der Bundespolizei im Hauptbahnhof Halle gegen 22:00 Uhr, wie ein stark alkoholisierter Mann zwei Personen mit augenscheinlichen Migrationshintergrund rassistisch beleidigte. Die Bundespolizisten forderten den Mann sofort auf, seine Äußerungen zu unterlassen und trennten ihn von den beiden Geschädigten.
Während der sich anschließenden Kontrolle des 41-Jährigen Deutschen auf dem Vorplatz wiederholte er seine Aussagen und beschimpfte die Einsatzkräfte. Ihm wurde der Tatvorwurf der Volksverhetzung eröffnet und anschließend eine Strafanzeige gefertigt. Zudem wurden die Bundespolizisten während der polizeilichen Maßnahmen immer wieder durch die drei Begleiter des Mannes gestört. Einer davon kam den Beamten bedrohlich nahe und beleidigte sie. Den ausgesprochenen Platzverweis kam der Deutsche nicht nach und beleidigte stattdessen einen Bundespolizisten. Als dieser aufgrund der begangenen Beleidigung den Ausweis einforderte, versuchte der Mann den Bundespolizisten mittels eines Faustschlages anzugreifen. Daraufhin musste der 32-Jährige zu Boden gebracht und gefesselt werden. Hierbei bedrohte der Mann die Bundespolizisten verbal. Für die weiteren strafprozessualen Maßnahmen wurde er mit zur Dienststelle genommen.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,09 Promille. Der 32-Jährige wird sich wegen Beleidigung, Tätlicher Angriff auf- sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Bedrohung angezeigt. Zu den Vorwürfen wollte er sich nicht äußern und konnte nach Abschluss aller strafprozessualen Maßnahmen die Dienststelle wieder verlassen. Vor dem Eingang erwarteten ihn seine drei Begleiter.
Kurz darauf fielen die Männer erneut durch ihr lautstarkes Verhalten in der Bahnhofshalle auf und der Dritte im Bunde begann die Bundespolizisten zu beleidigen. Der 46-Jährige kam während der Personalienfeststellung aufgrund seines übermäßigen Alkoholkonsums zu Fall und verletzte sich dabei am Hinterkopf. Der Deutsche musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Dennoch erwartet auch ihn eine Strafanzeige wegen der begangenen Beleidigung.