Magdeburg (ots) – Am Montag, den 7. März 2022 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Magdeburger Hauptbahnhof gegen 14:00 Uhr einen 31-jährigen Mann. Bei der sich anschließenden fahndungsmäßigen Überprüfung seiner Personalien stellten die Bundespolizisten fest, dass der Deutsche per Vollstreckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Berlin gesucht wurde. Demnach wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2100 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 140 Tagen verurteilt. Da er weder die Geldstrafe beglichen, noch sich dem Haftantritt gestellt hatte, erging der Haftbefehl.
Die Bundespolizisten sprachen den Mann daraufhin die Festnahme aus und nahmen ihn zunächst zur Dienststelle auf Bahnsteig 1 mit. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte bei dem Gesuchten einen Joint sowie mehrere Cliptütchen mit betäubungsmittelähnlichen Substanzen. Die mutmaßlichen Drogen wurden sichergestellt und eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt. Da der Mann die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er an die Justizvollzugsanstalt Burg übergeben.