Magdeburg (ots) – Am Dienstag, den 25. Januar 2022 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei auf Bahnsteig 7 des Magdeburger Hauptbahnhofes gegen 19:00 Uhr einen 34-Jährigen Mann. Bei der sich anschließenden fahndungsmäßigen Überprüfung seiner Personalien stellten die Bundespolizisten fest, dass der Deutsche seit Juni 2021 per Erzwingungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gesucht wurde. Demnach hatte ihn das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen im November 2020 aufgrund einer Ordnungswidrigkeit zu 15 Tagen Erzwingungshaft verurteilt. Da sich der Mann trotz Ladung dem Strafantritt nicht gestellt hatte, erging der Haftbefehl. Daraus geht weiterhin hervor, dass er einer Haft mit der Zahlung von 750 Euro entgehen kann.
Die Bundespolizisten eröffneten dem Mann den Haftbefehl, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Dort wurde die Schwiegermutter kontaktiert, welche sich bereit erklärte, den offenen Betrag zu begleichen. Nachdem dies erfolgt war, konnte der Schwiegersohn die Wache gegen 21:15 Uhr als freier Mann wieder verlassen.