Magdeburg (ots) – Am Sonntag, den 17. Juli 2022 wurde ein 21-JĂ€hriger gegen 11:10 Uhr auf dem Bahnsteig acht des Hauptbahnhofes Magdeburg durch die Bundespolizei einer Kontrolle unterzogen. Er gab an, von einer Feier aus Berlin zu kommen. Die IdentitĂ€tsĂŒberprĂŒfung im polizeilichen Informationssystem ergab zum einen, dass die Staatsanwaltschaft Hagen den aktuellen Wohnsitz des Deutschen aufgrund eines anhĂ€ngigen Verfahrens wegen Leistungserschleichung ersuchte. Zum anderen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig vor. Demnach wurde er bereits im Juni 2021 ebenfalls wegen Erschleichens von Leistungen durch das Amtsgericht Leipzig zu einer Geldstrafe von 260 Euro beziehungsweise 20 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Einen geringen Teil beglich der Deutsche, jedoch standen noch 206 Euro aus. Somit erging der Haftbefehl am 7. Juli 2022.
Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretenen Mann, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Dort versuchte der Verurteile vergeblich telefonisch die geforderte Summe von Bekannten einzuholen. Daher wurde er im Anschluss durch die eingesetzte Streife in die Justizvollzugsanstalt in Burg verbracht. Die ersuchende Behörde wurde ĂŒber seinen Verbleib schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Symbolfoto/Bundespolizei