Brandschutz: Förderung für neue Löschwasserentnahmestellen in der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark)

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Das Ministerium für Inneres und Sport stärkt auch weiterhin kontinuierlich den Brandschutz in Sachsen-Anhalt: Innenministerin Dr. Tamara Zieschang hat heute drei Fördermittelbescheide über jeweils 5.000 Euro an die Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) für den Bau von neuen Löschwasserentnahmestellen in drei Ortsteilen übergeben.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Die teils monatelangen Trockenperioden in vergangenen Jahren haben auch in Sachsen‑Anhalt die Bedeutung einer flächendeckenden und angemessenen Löschwasserversorgung verdeutlicht. Mit den neuen Löschwasserentnahmestellen soll auch die Infrastruktur für den Brandschutz in der Altmark verbessert werden. Dies stärkt nicht nur die Feuerwehren, sondern dient auch dem Schutz der Bevölkerung im ländlichen Raum.“

Gerade in ländlichen und waldreichen Gebieten wie der Altmark kann es in Zeiten von Wasserknappheit zu Engpässen bei der Löschwasserversorgung kommen. Dies erschwert im Ernstfall eine effektive Brandbekämpfung. Das Land Sachsen-Anhalt reagiert darauf, indem es Städte und Gemeinden mit Fördermitteln unter anderem bei der Errichtung neuer Löschwasserentnahmestellen unterstützt. Die Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) erhält für die Ortsteile Wanzer (Gemeinde Aland), Lichterfelde (Gemeinde Altmärkische Wische) und Geestgottberg (Hansestadt Seehausen) zu diesem Zweck Fördermittel in Höhe von jeweils 5.000 Euro für den Bau moderner Flachspiegelbrunnen.

Hintergrund:

In den Brandschutz in Sachsen-Anhalt hat das Ministerium für Inneres und Sport im Jahr 2024 insgesamt 10,6 Mio. Euro investiert. Für das Jahr 2025 sollen mehr als 18,2 Mio. Euro zur Verfügung stehen. In 2026 sollen fast 25 Mio. Euro in den Brandschutz investiert werden – das ist der höchste Betrag, mit dem der Brandschutz in Sachsen-Anhalt jemals gefördert werden konnte.

Neu und Umbau von Feuerwehrgerätehäusern:

In den Jahren 2023 und 2024 erfolgte die Förderung für den Neubau, die Erweiterung und den Umbau von Feuerwehrhäusern vorübergehend mit EU-Mitteln. Insgesamt konnten damit 23 Feuerwehrhäuser mit 14,1 Mio. Euro gefördert werden.

Ab dem Jahr 2025 kehrt das Land zur Förderung des Neu- und Umbaus von Feuerwehrhäusern mit Landesmitteln zurück. Für die Jahre 2025, 2026 und 2027 stehen dafür zusammen mehr als 15 Mio. Euro für 27 Feuerwehrhäuser zur Verfügung. Im Jahr 2025 können drei Bauvorhaben, im Jahr 2026 weitere 14 Vorhaben und im Jahr 2027 noch einmal zehn Vorhaben begonnen werden.

Förderung der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen:

Das Land unterstützt umfangreich die zentrale Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für den Brandschutz. Von 2020 bis 2025 fördert das Land die Beschaffung von insgesamt rund 300 Fahrzeugen mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 47 Mio. Euro. Hierunter fallen unter anderem die Beschaffung von Löschgruppenfahrzeugen, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen, Tanklöschfahrzeugen und Drehleitern.

Förderung von Löschwasserentnahmestellen:

In den Jahren 2023 bis 2024 konnten außerdem 67 Löschwasserentnahmestellen für insgesamt 4,8 Mio. Euro mit EU-Mitteln gefördert werden. In den Jahren 2026 und 2027 sollen weitere Löschwasserentnahmestellen mit Landesmitteln gefördert werden.

Weitere Informationen:

Zur Unterstützung der Kommunen im Bereich des Brandschutzes reichte das Ministerium für Inneres und Sport jährlich einen Betrag in Höhe von 3 Mio. Euro aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer nach § 23 BrSchG an die Kommunen aus. Dieser Betrag wurde seit dem Jahr 2024 auf 4,5 Mio. Euro erhöht.

Auch in den Jahren 2025 und 2026 fördert das Ministerium für Inneres und Sport den Erwerb von Fahrerlaubnissen für Mitglieder der kommunalen Feuerwehren. Hierfür ist jeweils ein jährlicher Betrag in Höhe von 200.000 Euro vorgesehen.

Das Ministerium für Inneres und Sport setzt in den Jahren 2025 und 2026 auch seine Unterstützung für die Kinder- und Jugendfeuerwehren fort. Insbesondere zur Unterstützung des feuerwehrspezifischen Ausbildungsteils und der Mitgliedergewinnung sind in den Jahren 2025 und 2026 (wie in den Vorjahren) jeweils 300.000 Euro vorgesehen.

Die Gemeinden in Sachsen-Anhalt haben den Brandschutz als Pflichtaufgabe grundsätzlich eigenverantwortlich sicherzustellen. Gleichwohl unterstützt das Land die Gemeinden bei der Erfüllung von deren Pflichtaufgabe mit erheblichen EU- und Landesmitteln. Das Ministerium für Inneres und Sport fördert insbesondere die Feuerwehrinfrastruktur – darunter der Bau von Feuerwehrhäusern, Löschwasserentnahmestellen und die Beschaffung von Fahrzeugen.

Quelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Symbolfoto/Feuerwehr