Magdeburg. Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt. In der Landeshauptstadt Magdeburg können rund 180.000 Wahlberechtigte am kommenden Sonntag mit ihrer Erst- und Zweitstimme für einen Wahlkreisbewerber/eine Wahlkreisbewerberin und die Landesliste einer Partei abstimmen. Der Bundestagswahlkreis 69 – Magdeburg umfasst neben der Landeshauptstadt auch die Gemeinden Barby, Bördeland, Calbe (Saale) und die Stadt Schönebeck (Elbe). Wer noch einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen möchte, sollte dies zeitnah erledigen.
Wer noch Briefwahl beantragen möchte, sollte sich beeilen. Bis Freitag, 21. Februar, 15.00 Uhr können die Unterlagen in der Briefwahlstelle der Landeshauptstadt Magdeburg im Katzensprung 2 beantragt werden. Bei nachweislich plötzlicher Erkrankung kann eine Ausstellung der Briefwahlunterlagen bis spätestens 15.00 Uhr am Wahltag erfolgen. Die Frist für die Erteilung von neuen Wahlscheinen im Falle nicht zugegangener Briefwahlunterlagen endet am Samstag, 22. Februar, 12.00 Uhr.
Das digitale Antragsformular für Briefwahlunterlagen auf www.magdeburg.de/info/briefwahl wird am Mittwoch, 19. Februar, 13.00 Uhr geschlossen. Das Wahlamt empfiehlt ab diesem Zeitpunkt die direkte Beantragung in der Briefwahlstelle – entweder persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person. Dafür wird am Donnerstag, 20. Februar 2025, die Öffnungszeit der Briefwahlstelle bis 18.00 Uhr verlängert.
Alle Briefwählerinnen und Briefwähler sollten darauf achten, ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei der Post aufzugeben. Wahlbriefe werden nur dann berücksichtigt, wenn sie am Wahlsonntag spätestens um 18.00 Uhr eingegangen sind. Die Wahlbriefe sollten bei einer Postbeförderung bis spätestens Donnerstag in einen Postkasten der Deutschen Post eingeworfen werden, um noch rechtzeitig zur Auszählung zu gelangen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Wahlbriefe direkt in der Briefwahlstelle im Katzensprung 2 abzugeben oder bis zum 23. Februar, 18.00 Uhr in den Fristenbriefkasten der Landeshauptstadt Magdeburg in der Julius-Bremer-Straße 8 einzuwerfen.
Wer am Wahltag seine Stimme im Wahllokal abgeben möchte, sollte seine Wahlbenachrichtigung, mindestens jedoch einen Personalausweis, Reisepass oder ein sonstiges geeignetes Ausweisdokument mit Lichtbild mitbringen, um die Wahlberechtigung feststellen zu können.
Die Wahllokale sind am Sonntag von 8.00 bis 18.00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Das zuständige Wahllokal finden die Wahlberechtigten in ihrer Wahlbenachrichtigung oder über die Wahllokalsuche auf www.magdeburg.de/info/briefwahl im Internet.
In den Magdeburger Wahlbezirken 0106, 0108, 0201, 0202, 1201,1203, 2406, 2408, 2606, 3011, 3202 und 5002 werden den Wählerinnen und Wählern am Sonntag Stimmzettel ausgehändigt, die eine Kennzeichnung nach dem Geschlecht und einer Altersgruppe tragen. Für den Briefwahlbezirk 9362 ist das schon jetzt laufend der Fall. Das betrifft ebenfalls Wahlbezirke in Schönebeck (Elbe) und Barby (Elbe) sowie einen Briefwahlbezirk in Schönebeck (Elbe). Die Auswahl dieser Wahlbezirke erfolgte durch die Bundeswahlleiterin. Ein Rückschluss auf das Wahlverhalten einzelner Personen bzw. ein Verstoß gegen das Wahlgeheimnis ist nicht möglich.
Die Auszählung ist öffentlich.
Unter der Internetadresse https://wahlergebnisse.magdeburg.de/ können am Sonntag die Wahlergebnisse des Bundestagswahlkreises 69 verfolgt werden. Das Wahlamt rechnet mit ersten Ergebnissen aus den Wahlbezirken gegen 19.30 Uhr.
Quelle: Landeshauptstadt Magdeburg
Symbolfoto © DBT