Magdeburg. Die Ferien in Sachsen-Anhalt beginnen und somit die Reisezeit fĂŒr viele Familien. Auch
BĂŒrgergeldbeziehende können verreisen, mĂŒssen dieses jedoch im Vorfeld beim Jobcenter anzeigen. Das ist ganz einfach online möglich.
Die Anzeige von UrlaubsplĂ€nen ist notwendig, um sicherzustellen, dass das BĂŒrgergeld reibungslos und ohne Unterbrechung gewĂ€hrt werden kann. Bis zu 3 Wochen ist dieses mit vorheriger Anmeldung beim Jobcenter möglich. DarĂŒberhinausgehende Zeiten werden individuell im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geprĂŒft und die Entscheidung dem Leistungsbeziehenden umgehend mitgeteilt. GrundsĂ€tzlich gilt die Regelung fĂŒr alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ab dem 15. Lebensjahr, die sich nicht in einem versicherungspflichtigen BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis befinden.
Ortsabwesenheit bedeutet, dass man sich vorrĂŒbergehend an einem anderen Ort als dem Wohnort aufhĂ€lt oder verreist ist (innerhalb oder auĂerhalb Deutschlands). Dieses ist gesetzlich geregelt und sichert den weiteren Bezug des BĂŒrgergeldes und die Absicherung in der Krankenversicherung. Wer ohne vorherige Zustimmung verreist, verliert den Leistungsanspruch auf das BĂŒrgergeld.
Die vorherige Anmeldung ist online unter www.jobcenter.digital/ortsabwesenheit möglich.
Foto (c) Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg