Zum 1. Januar 2024 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angepasst. Die jÀhrliche Höhe hat der Gesetzgeber beschlossen. Alle Leistungsberechtigten erhalten vom Jobcenter ihre Leistungen rechtzeitig und in der korrekten Höhe.
Der Regelbedarf erhöht sich fĂŒr Alleinstehende zum 1. Januar 2024 um 61 auf 563 Euro, fĂŒr Paare je Partner von 451 Euro auf 506 Euro. FĂŒr Nicht-erwerbstĂ€tige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 451 Euro, fĂŒr Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 471 Euro. Kinder von 6 bis 13 Jahren erhalten dann 390 Euro und Kinder unter 6 Jahren 357 Euro. Ab Mitte Dezember 2023 werden die Bescheide fĂŒr 2024 verschickt. Aufgrund der hohen Zahl kann der Versand der Bescheide bis in den Januar 2024 dauern. Sofern der Bewilligungsbescheid bis in das kommende Jahr dauert, muss kein neuer Antrag gestellt werden.
Schneller geht es mit den digitalen Angeboten der Bundesagentur fĂŒr Arbeit fĂŒr die Jobcenter. Wer ein Benutzerkonto hat und die Online-Services von jobcenter.digital nutzt, kann sich die Bescheide ĂŒber die Postfachfunktion auch online zustellen lassen. jobcenter.digital bietet daneben eine Reihe weiterer Vorteile, mit dem Jobcenter datenschutzsicher zu kommunizieren, Unterlagen einzureichen, VerĂ€nderungen mitzuteilen und AntrĂ€ge zu stellen. Alle diese Anliegen lassen sich mit jobcenter.digital einfach, schnell und sicher erledigen.
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Das Bundeskabinett hatte mit dem „Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024“ die neuen RegelsĂ€tze ab 2024 beschlossen. Mit dem BĂŒrgergeld berechnet der Gesetzgeber die Regelbedarfe auf einer neuen Grundlage. Ausschlaggebend waren die extrem steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise. Bei der Berechnung fĂŒr das Jahr 2024 werden die Preisentwicklungen nun frĂŒher berĂŒcksichtigt. Die Bedarfe werden nicht mehr rĂŒckwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst.
Hintergrund SGB II
Im Oktober 2023 bezogen in Deutschland 5,38 Millionen Menschen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfÀhig (3,91 Millionen). 1,54 Millionen zÀhlten als nicht erwerbsfÀhige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfÀhige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.
Das BĂŒrgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstĂŒtzen auch bei der Suche nach Arbeits- oder AusbildungsplĂ€tzen und unterstĂŒtzen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder-)Einstieg in BeschĂ€ftigung.
Foto (c) Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg