Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesminister fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegte Formulierungshilfe fĂŒr einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der EEG-Umlage und zu deren Weitergabe an die Letztverbraucher beschlossen. Die Formulierungshilfe wird jetzt den Koalitionsfraktionen fĂŒr den weiteren Gesetzgebungsprozess zugeleitet.
Bundesminister Robert Habeck (Foto): âDie Abschaffung der EEG-Umlage kann den Druck etwas mindern. Wir mĂŒssen aber angesichts der jetzt exorbitant gestiegenen Preise ĂŒber weitere Entlastungen reden. Vor allem mĂŒssen wir unsere Energieversorgung auf robustere FĂŒĂe stellen. Sowohl bei den LNG-Terminals als auch beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Stromnetze brauchen wir Tesla-Tempo. Als Bundesregierung werden wir dafĂŒr alle Hebel in Bewegung setzen. Ich bin sicher, dass auch die LĂ€nder dies tun werden.“
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die EEG-Umlage ab dem Jahr 2023 vollstĂ€ndig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden soll. Mit der heute beschlossenen Formulierungshilfe treten Bundesregierung und Koalitionsfraktionen dem Preisanstieg noch frĂŒher entgegen: Bereits ab dem 1. Juli 2022 soll keine EEG-Umlage mehr erhoben werden. Damit sichergestellt ist, dass die Umlageabsenkung im zweiten Halbjahr 2022 zu einer spĂŒrbaren Entlastung von Letztverbrauchern bei den Stromkosten fĂŒhrt, enthĂ€lt das Gesetz Regelungen zur Weitergabe der Absenkung. Stromlieferanten werden in den jeweiligen VertragsverhĂ€ltnissen zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli 2022 verpflichtet.
Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 09. MĂ€rz 2022
Foto © Urban Zintel