Magdeburg (ots) – Am Montag, den 3. Oktober 2022 kontrollierten Beamte der Bundespolizei gegen 16:40 Uhr auf dem Hauptbahnhof Magdeburg einen 22-JĂ€hrigen. Er wirkte sichtlich nervös und versuchte einen schwarzen Gegenstand unter seinem zuvor abgestellten Rucksack zu legen. Bei der genauen Betrachtung stellten die Beamten fest, dass es sich hierbei um einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker handelt. In dem Ring um die Lampe sind Elektroden eingearbeitet. Wird dieser Ring auf einen menschlichen Körper aufgesetzt, können StromschlĂ€ge den Betroffenen auĂer Gefecht setzen und in dessen Gesundheit schĂ€digen.
Auf dem Markt zugelassene ElektroimpulsgerĂ€te können ab 18 Jahren erworben werden, mĂŒssen aber ein PrĂŒfzeichen der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) vorweisen. Verboten sind jedoch alle als Gebrauchsgegenstand „getarnte Waffen“, wie in diesem Fall die Taschenlampe. Die Lampe wurde sichergestellt. Nach Abschluss der polizeilichen MaĂnahmen konnte der Deutsche seinen Weg fortsetzen. Er erhĂ€lt eine Strafanzeige wegen des VerstoĂes gegen das Waffengesetz.
Foto/Bundespolizei