Halle/ Saale (ots) – Am Freitag, den 16. Februar 2024, stellte eine Streife der Bundespolizei gegen 23 Uhr am Bahnsteig 1 des Hauptbahnhofes Halle/ Saale einen jungen Mann, im nicht gekennzeichneten Bereich rauchend, fest. Bei der darauffolgenden Ansprache und ĂberprĂŒfung der Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei stellte sich heraus, dass gegen den 27-JĂ€hrigen drei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Halle/ Saale vorliegen.
Demnach wurde er erstmalig im Juli 2021 durch das Amtsgericht Merseburg wegen Beleidigung in zwei FÀllen in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte rechtskrÀftig zu einer Geldstrafe von 1350 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Im August 2022 verurteilte ihn das Amtsgericht Halle/ Saale wegen unerlaubten Besitzes von BetÀubungsmitteln rechtskrÀftig zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen.
Last but not least, ergab die Hauptverhandlung durch selbiges Amtsgericht im Januar 2023 wegen Hausfriedensbruch ein rechtskrĂ€ftiges Urteil von 600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen. Da der aus Syrien Stammende den Zahlungen nur mĂ€Ăig nachkam und sich nicht, trotz ergangener Ladungen, den Strafantritten stellte, erlieĂ jene Staatsanwaltschaft die Haftbefehle im Januar dieses Jahres. Die Beamten eröffneten ihm diese, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle.
In den DienstrÀumen des Bundespolizeireviers Halle/ Saale durchsuchten ihn die EinsatzkrÀfte und fanden dabei zwei Ecstasy Tabletten in seinen Sachen. Die Drogen wurden zur Einziehung sichergestellt. Des Weiteren ersuchte die Staatanwaltschaft wegen Volksverhetzung den aktuellen Aufenthaltsort des Festgenommen. Zudem forderte die Staatsanwaltschaft Leipzig eine Vermögensabschöpfung wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls.
Da der Polizeipflichtige die geforderte Geldsumme von insgesamt 2395 Euro nicht begleichen konnte und auch keine WertgegenstĂ€nde zur Vermögensabschöpfung mit sich fĂŒhrte, verbrachten in die Bundespolizisten kurze Zeit spĂ€ter in eine nĂ€chstgelegene Justizvollzugsanstalt. Die ausschreibenden Behörden wurden ĂŒber den Aufgriff, den Vollzug der MaĂnahme und den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes in Kenntnis gesetzt. Dem 27-JĂ€hrigen erwartet nun ein weiteres Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von BetĂ€ubungsmitteln.
Text/Foto: Bundespolizei