Hauptbahnhof Magdeburg (ots) – Am Samstag, den 2. November 2024, kontrollierte gegen 19.40 Uhr eine Streife der Bundespolizei einen 66-Jährigen in der Haupthalle des Magdeburger Hauptbahnhofes. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg.
Demnach hatte das Amtsgericht Magdeburg den Deutschen im März dieses Jahres wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt. Da er weder die offene Forderung beglich und zudem unbekannten Aufenthaltes war erging Ende Oktober dieses Jahres der Haftbefehl über fünf Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem Gesuchten, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle.
Den offenen Betrag von 150 Euro konnte der Festgenommene nicht zahlen und wurde demzufolge an eine Justizvollzugsanstalt übergeben. Die Bundespolizisten setzten die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls abschließend in Kenntnis.
Text/Foto: Bundespolizei