Magdeburg (ots) Am Montag, den 8. Juli 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 07:20 Uhr einen 66-Jährigen am Eingangsbereich des Hauptbahnhofs Magdeburg. Bei der anschließenden Überprüfung seiner persönlichen Daten in der Fahndungsdatei der Polizei stellte sich heraus, dass gegen den Deutschen ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg vorlag.
Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Magdeburg bereits 2017 wegen des Diebstahls geringwertiger Sachen in neun Fällen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1200 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen. Da der Verurteilte weder den Zahlungen nachkam und zudem unbekannten Aufenthaltes war, erließ jene Staatsanwaltschaft den Vollstreckungshaftbefehl im Mai dieses Jahres.
Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen den Gesuchten fest und mit zur Dienststelle am Hauptbahnhof Magdeburg. Den freiheitserlösenden Betrag konnte der Mann nicht begleichen und wurde am selbigen Tag an eine Justizvollzugsanstalt überstellt, wo er vermutlich die nächsten 120 Tagen verbringen wird. Die Bundespolizisten informierten die ausschreibende Behörde entsprechend über den Aufgriff und den Vollzug der Maßnahme.
Text/Foto: Bundespolizei