Magdeburg (ots) – Am Sonntag, den 21. April 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 17:40 Uhr einen 39-Jährigen am Hauptbahnhof Magdeburg. Bei der Überprüfung seiner Personalien in dem polizeilichen Fahndungssystem stellten die Beamten fest, dass gegen den Georgier ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt vorlag.
Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Halberstadt im August 2023 wegen Diebstahls rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 300 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen. Da er weder den geforderten Zahlungen nachkam, noch sich dem Strafantritt, trotz ergangener Ladung, stellte, erließ jene Staatsanwaltschaft den Vollstreckungshaftbefehl am 5. April dieses Jahres.
Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Da er den geforderten Geldbetrag nicht begleichen konnte, übergaben ihn die Bundespolizisten am selbigen Tag an die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Die ausschreibende Behörde wurde über den Aufgriff und den Vollzug der Maßnahme informiert.
Text/Foto: Bundespolizei