Dessau (ots) – Am Mittwoch, den 2. August 2023 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 09:00 Uhr einen 60-Jährigen im Hauptbahnhof Dessau. Eine Überprüfung seiner Personalien in dem Informationssystem der Polizei ergab, dass jener Mann von einer Staatsanwaltschaft per Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Zerbst hatte ihn zuvor im Dezember 2022 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 825 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen verurteilt.
Der Deutsche beglich weder den geforderten Geldbetrag, noch stellte er sich dem Strafantritt. Demnach erließ die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau am 26. Juli 2023 den Haftbefehl. Einsatzkräfte eröffneten ihm diesen und nahmen den Mann fest. Den Betrag von 825 Euro konnte er nicht aufbringen und wurde in die Justizvollzugsanstalt Halle/ Saale gebracht.
Text/Foto: Bundespolizei