Magdeburg (ots) – Nur vier Tage lagen zwischen der Ausstellung eines Haftbefehls und dessen Vollstreckung: Am Samstag, den 27. Juli 2024 stellten Bundespolizisten im Rahmen der Bestreifung des Hauptbahnhofes Magdeburg gegen 13:45 Uhr einen Herrn fest und kontrollierten ihn.
Bei der anschlieĂenden ĂberprĂŒfung seiner personenbezogenen Daten im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg per Vollstreckungshaftbefehl nach dem 36-JĂ€hrigen suchte. Im MĂ€rz dieses Jahrs wurde er durch das Landgericht Magdeburg wegen des tĂ€tlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung, Diebstahl geringwertiger Sachen und gefĂ€hrlicher Körperverletzung in Summe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.
Der Deutsche hat sich auf die ergangene Ladung zum Strafantritt nicht gestellt, demnach erlieĂ jene Staatsanwaltschaft den Vollstreckungshaftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen und nahmen ihn fĂŒr die weiteren notwendigen MaĂnahmen mit in die RĂ€umlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof. Ein freiwillig durchgefĂŒhrter Atemalkoholtest brachte zudem einen Wert von 2,21 Promille zum Vorschein. Die ausschreibende Behörde wurde entsprechend informiert und der Gesuchte in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt gebracht.
Text/Foto: Bundespolizei