Magdeburg (ots) – Nur vier Tage lagen zwischen der Ausstellung eines Haftbefehls und dessen Vollstreckung: Am Samstag, den 27. Juli 2024 stellten Bundespolizisten im Rahmen der Bestreifung des Hauptbahnhofes Magdeburg gegen 13:45 Uhr einen Herrn fest und kontrollierten ihn.
Bei der anschließenden Überprüfung seiner personenbezogenen Daten im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg per Vollstreckungshaftbefehl nach dem 36-Jährigen suchte. Im März dieses Jahrs wurde er durch das Landgericht Magdeburg wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung, Diebstahl geringwertiger Sachen und gefährlicher Körperverletzung in Summe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.
Der Deutsche hat sich auf die ergangene Ladung zum Strafantritt nicht gestellt, demnach erließ jene Staatsanwaltschaft den Vollstreckungshaftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen und nahmen ihn für die weiteren notwendigen Maßnahmen mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest brachte zudem einen Wert von 2,21 Promille zum Vorschein. Die ausschreibende Behörde wurde entsprechend informiert und der Gesuchte in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt gebracht.
Text/Foto: Bundespolizei