Magdeburg (ots) – Am Donnerstag, den 28. März 2024 um 22:40 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 33-Jährigen am Hauptbahnhof Magdeburg. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei stellte sich heraus, dass gegen den polnischen Staatsangehörigen ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn vorliegt. Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Brackenheim bereits im September 2020 wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 2550 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 85 Tagen.
Da der Verurteilte weder den geforderten Zahlungen nachkam und sich trotz ergangener Ladung nicht dem Strafantritt stellte, erließ jene Staatsanwaltschaft den Vollstreckungshaftbefehl im Dezember 2021. Die Bundespolizisten eröffneten dem Mann den Haftbefehl, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Der Festgenommene konnte den geforderten Geldbetrag nicht zahlen und wurde am selbigen Tag an die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt übergeben. Die Bundespolizisten informierten die ausschreibende Behörde über Aufgriff und den Vollzug der Maßnahme.
Text/Foto: Bundespolizei