Magdeburg (ots) – Am Donnerstag, den 14. MĂ€rz 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 14:00 Uhr einen 29-JĂ€hrigen am Hauptbahnhof Magdeburg. Die anschlieĂende ĂberprĂŒfung der Personalien im Fahndungssys-tem der Polizei ergab, dass gegen den Deutschen ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg vorlag.
So verurteilte ihn das Amtsgericht Magdeburg im Oktober 2023 wegen Diebstahls rechtskrÀftig zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen. Da der Verurteilte den Zahlungen nicht ordnungsgemÀà nachkam und er sich, trotz ergangener Ladung, nicht dem Strafantritt stellte, erlieà jene Staatsanwaltschaft den Vollstreckungshaftbefehl im Februar dieses Jahres. Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle.
Bei der sich anschlieĂenden Durchsuchung stellten die EinsatzkrĂ€fte ein Butterflymesser in der Unterhose des jungen Mannes fest und sicher. Ein entsprechendes Strafverfahren wegen des VerstoĂes Waffengesetz wurde entsprechend eingeleitet. Da der Festgenommene den geforderten Betrag von 600 Euro nicht begleichen konnte, ĂŒbergaben ihn die Bundespolizisten am selbigen Tag an eine Justizvollzugsanstalt und informierten die ausschreibende Behörde ĂŒber den Aufgriff und den Vollzug der MaĂnahme.
Text/Foto: Polizei