Halberstadt (ots) – Am Sonntag, den 7. Juli 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 20:00 Uhr einen 30-Jährigen auf Bahnsteig 1 des Hauptbahnhofes Halberstadt. Bei der anschließenden Überprüfung seiner persönlichen Daten in der Fahndungsdatei der Polizei stellte sich heraus, dass gegen den aus dem Niger Stammenden ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vorliegt. Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Berlin Tiergarten im Oktober 2023 wegen exhibitionistischer Handlungen rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten.
Da der Verurteilte sich nach seiner Haftentlassung im Februar dieses Jahres im Verborgenen befand und sich somit nicht an seine Auflagen hielt, erließ die ausschreibende Staatsanwaltschaft im Mai 2024 den Vollstreckungshaftbefehl, nach dem er noch 14 Tage der Freiheitsstrafe zu verbüßen hat. Des Weiteren ersuchte die selbige Staatsanwaltschaft den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes aufgrund eines offenen Ermittlungsverfahrens wegen des Widerstandes gegen Personen, welche einem Vollstreckungsbeamten gleichgestellt sind.
Die Bundespolizisten eröffneten dem Gesuchten den Haftbefehl, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Nach Beendigung aller polizeilich notwendigen Maßnahmen übergaben ihn die Einsatzkräfte an die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Die ausschreibende Behörde wurde über den Aufgriff und den Vollzug der Maßnahme entsprechend in Kenntnis gesetzt.
Text/Foto: Bundespolizei