Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 dem Gesetz zur Finanzierung des so genannten 9-Euro-Tickets im Nahverkehr zugestimmt, das der Deutsche Bundestag erst am Abend des 19. Mai 2022 verabschiedet hatte. Damit ist der Weg frei fĂŒr die EinfĂŒhrung des ermĂ€Ăigten Tickets im Nahverkehr zum 1. Juni 2022.
Entlastung von Energiekosten
BĂŒrgerinnen und BĂŒrger können damit in den Monaten Juni, Juli und August fĂŒr jeweils neun Euro monatlich den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Ziel ist es, die Bevölkerung von den stark steigenden Kosten fĂŒr Strom, Lebensmittel, Heizung und MobilitĂ€t zu entlasten und einen Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr und zur Einsparung von Kraftstoffen zu setzen, heiĂt es in der GesetzesbegrĂŒndung. Die konkrete Ausgestaltung des ermĂ€Ăigten Tickets obliegt allerdings den LĂ€ndern und Kommunen, da sie fĂŒr den öffentlichen Nahverkehr zustĂ€ndig sind.
Kostenbeteiligung des Bundes
Zur Finanzierung der Kosten ĂŒbertrĂ€gt das Gesetz den LĂ€ndern zusĂ€tzliche so genannte Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro fĂŒr das Jahr 2022. Weitere 1,2 Milliarden Euro dienen dazu, pandemiebedingte EinnahmeausfĂ€lle im Regionalverkehr zumindest teilweise auszugleichen.
Inkrafttreten zum 1. Juni geplant
Das geplante Gesetz soll zum 1. Juni 2022 in Kraft treten. Zuvor wird es ĂŒber die Bundesregierung dem BundesprĂ€sidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschlieĂend im Bundesgesetzblatt verkĂŒndet.
Weitere Kostenbeteiligung des Bundes erforderlich
In einer begleitenden EntschlieĂung bemĂ€ngelt der Bundesrat, dass die vom Bund zur VerfĂŒgung gestellten Mittel nicht ausreichen werden, um alle mit dem 9-Euro-Ticket verbundenen Aufwendungen zu kompensieren. Er erwartet, dass der Bund weitere Ausgleichszahlungen leistet, wenn die Kosten höher ausfallen als bisher prognostiziert.
Auch zum Ausgleich der Corona-bedingten EinnahmeausfĂ€lle mĂŒsse der Bund den LĂ€ndern weitere Mittel zuweisen, um seine Zusage nach hĂ€lftiger Beteiligung einzuhalten.
Strukturelle und dauerhafte Sicherung des Nahverkehrs
Der Bundesrat betont, dass erhebliche weitere Mittel erforderlich sind, um das derzeitige Verkehrsangebot langfristig zu gewĂ€hrleisten, die Fahrgastzahlen zu steigern und das Angebot auszuweiten, damit die Klimaschutzziele erreicht werden. Er fordert eine zusĂ€tzliche strukturelle und dauerhafte Erhöhung der Regionalisierungsmittel bereits ab 2022, um die strukturelle Unterfinanzierung des öffentlichen Nahverkehrs zu beenden. Ohne solche UnterstĂŒtzung werde es nicht möglich sein, nach Ablauf des dreimonatigen 9-Euro-Tickets die Tarife stabil zu halten, warnen die LĂ€nder.
Die EntschlieĂung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bunderates befasst. Feste Fristen gibt es hierfĂŒr nicht.
Plenarsitzung des Bundesrates am 20.05.2022
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