Das geplante Budget des Bundes für das kommende Haushaltsjahr und der Finanzplan standen auf der Agenda der Bundesratssitzung am 27. September 2024. Die Länderkammer nutzte dabei ihre Möglichkeit, zu den Regierungsplänen umfassend Stellung zu nehmen, insbesondere zu den Teilen der Regierungspläne, die sich direkt oder mittelbar auf die Haushalte der Länder auswirken. Die Stellungnahme setzt sich mit der aktuellen konjunkturellen Lage, den Herausforderungen durch aktuelle Krisen und mit dem geplanten Etat auseinander.
Rücksicht auf Kassen der Länder gefordert
Angesichts der unbefriedigenden konjunkturellen Entwicklung sieht der Bundesrat Anlass für zusätzliche Wachstumsimpulse. Die von der Bundesregierung angekündigte Wachstumsinitiative müsse jedoch sorgsam austariert sein und für einen nachhaltigen Wachstumsimpuls sorgen. Besonders relevant seien dabei das geplante Steuerfortentwicklungsgesetz und das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums. Er weist darauf hin, dass Länder und Kommunen nach diesen Plänen bei knapper werdenden Kassen zwischen 50 und 60 Prozent der Mindereinnahmen tragen müssten.
Unterstützung bei gesamtstaatlichen Aufgaben
Die Länderkammer unterstreicht, dass Länder und Kommunen bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs, der Krankenhausfinanzierung, den Anpassungen an den Klimawandel, der Unterbringung und Integration von Geflüchteten oder der Bildung und Ganztagesbetreuung vor immensen Herausforderungen stehen. Obwohl Länder und Kommunen diese Aufgaben erfüllen müssten, hätten diese eine gesamtstaatliche Dimension. Die Länder appellieren an den Bund, sich bei der Finanzierung solcher Aufgaben weiterhin in gebotenem Umfang zu beteiligen.
Insbesondere wenn Entscheidungen auf Bundesebene dazu führen, dass in die Hoheit und die Finanzen der Länder oder Kommunen eingegriffen wird, müsse der Bund sie bei der finanziellen Bewältigung der daraus resultierenden Aufgaben weiterhin signifikant unterstützen.
Planungssicherheit
In diesem Zusammenhang stellt der Bundesrat fest, dass der Bund regelmäßig Maßnahmen anstößt, deren dauerhafte Finanzierung dann bei den Ländern verbleibe. Bei derartigen Programmen solle aus Gründen der Planbarkeit von Anfang an rechtssicher feststehen, dass der Bund sie dauerhaft und dynamisch mitfinanziert.
Weiterhin fordern die Länder, dass der Bund seine finanzielle Unterstützung beim bezahlbaren öffentlichen Personennahverkehr, bei der Betreuung von Ukraineflüchtlingen und Asylbewerbern, Investitionen in die Infrastruktur der Kindertagesstätten und beim Digitalpakt verlässlich und dauerhaft ausbaut.
Kritik an Quote zur Mindestbeteiligung
Kritisch sieht der Bundesrat die Aussage der Bundesregierung, dass bei neuen Maßnahmen, bei denen der Bund die Länder unterstützt, der Anteil des Bundes maximal bis zu 50 Prozent betragen dürfe. Man erwartete mit Sorge, dass in der Folge gerade Länder und Kommunen mit angespannten Haushaltslagen diese Programme und Hilfen nicht in Anspruch nehmen könnten.
Was die Bundesregierung vorhat
Die Bundesregierung plant für 2025 Einnahmen und Ausgaben von mehr als 488,61 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme soll im Jahr 2025 bei 51,3 Milliarden Euro liegen und bleibt damit im Rahmen der Schuldenregel des Grundgesetzes.
Mit 179,3 Milliarden Euro ist der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales der größte Einzelplan im Haushalt 2025. Es folgen der Verteidigungsetat (ohne Sondervermögen der Bundeswehr) mit Ausgaben in Höhe von 53,3 Milliarden Euro und der Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr mit Ausgaben in Höhe von 49,7 Milliarden Euro.
Etat des Bundesrates
Auch der Etat des Bundesrates als Verfassungsorgan des Bundes ist übrigens Teil des Bundeshaushaltes – wenn auch mit geplant rund 39 Millionen der zweitkleinste Einzelplan.
Über die Bundesregierung in den Bundestag
Die Stellungnahme wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie verfasst dazu eine Gegenäußerung und legt dann beide Dokument dem Bundestag vor – dieser hatte in der traditionellen Haushaltswoche Anfang September bereits mit seinen Beratungen begonnen.
Plenarsitzung des Bundesrates am 27.09.2024
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