Bundesrat billigt BAföG-Reform

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Die vom Bundestag beschlossene 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) hat am 5. Juli 2024 den Bundesrat passiert.

Erhöhung der UnterstĂŒtzung

Das Gesetz erhöht den monatlichen Grundbedarf von 452 Euro auf 475 Euro. Studierende, die nicht mehr bei den Eltern oder in deren Eigentum wohnen, sollen 380 Euro statt bisher 360 Euro pro Monat fĂŒr die Miete erhalten. Auch die Kranken- und PflegeversicherungszuschlĂ€ge werden angepasst.

FlexibilitÀtssemester

Zu den im Gesetz enthaltenen Neuerungen gehört zudem die EinfĂŒhrung eines so genannten FlexibilitĂ€tssemesters, also die Möglichkeit, ohne Angabe von GrĂŒnden fĂŒr ein weiteres Semester gefördert zu werden. Ebenso soll die Frist fĂŒr einen Wechsel der Studienrichtung verlĂ€ngert werden.

Studienstarthilfe fĂŒr finanzschwache Studierende

Junge Menschen aus besonders finanzschwachen Familien erhalten mit einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro einen weiteren Anreiz zur Aufnahme eines Studiums. Außerdem passt das Gesetz den Freibetrag fĂŒr eigenes Einkommen so an, dass Studierende und Auszubildende ohne Anrechnung auf ihre Förderung bis zum Umfang eines Minijobs nebenbei arbeiten können.

Mehr Effizienz bei der Verwaltung

Schließlich enthĂ€lt das Gesetz Maßnahmen zum BĂŒrokratieabbau und fĂŒr schnellere Bearbeitungszeiten. Es Ă€ndert das Vorausleistungsverfahren, Anrechnungsregelungen fĂŒr Geschwistereinkommen und vereinfacht Anpassungen von FormblĂ€ttern der BAföG-AntrĂ€ge.

StÀrkere Einbindung der LÀnder

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, bei zukĂŒnftigen Änderungen des Gesetzes die LĂ€nder ausreichend einzubinden und zu informieren, da diese zur Umsetzung des Gesetzes verpflichtet seien und ein enger Austausch ĂŒber die Umsetzungsmöglichkeiten und des realen Aufwands der Verwaltung unerlĂ€sslich sei.

Inkrafttreten

Die Änderungen am Bundesausbildungsförderungsgesetz treten am Tag nach der VerkĂŒndung in Kraft, die Änderungen am Dritten Buch Sozialgesetzbuch am 1. August 2024.

Plenarsitzung des Bundesrates am 05.07.2024

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