Bundesrat billigt Heizkostenzuschuss

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EmpfĂ€ngerinnen und EmpfĂ€nger von Wohngeld, BAföG und weiteren Bildungsförderungen erhalten einen einmaligen Zuschuss, um den starken Anstieg der Heizkosten aufgrund der hohen Energiepreise abzufedern. Am 8. April 2022 billigte der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages. Er wird nun dem BundesprĂ€sidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkĂŒndet werden.

Gestaffelt nach HaushaltsgrĂ¶ĂŸe

Jeder Ein-Personen-Haushalt im Wohngeldbezug erhÀlt einmalig einen Zuschuss von 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro.

Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, haben Anspruch auf einmalig 230 Euro.

PfÀndungssicher

Der Zuschuss ist unpfĂ€ndbar und wird von Amts wegen gezahlt – einer gesonderten Antragstellung bedarf es nicht. Die Auszahlung ist fĂŒr den Sommer vorgesehen, wenn in der Regel die Heizkosten- und Nebenkostenabrechnungen eintreffen.

Inkrafttreten zum 1. Juni 2022 geplant

Der Bund stellt fĂŒr den Zuschuss rund 370 Millionen Euro zur VerfĂŒgung, die an mehr als zwei Millionen Personen mit niedrigem Einkommen gehen. Das Gesetz soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten und bis Ende Mai 2032 gelten.

Bundesrat fordert dauerhafte Entlastung bei Energiekosten

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, fĂŒr Haushalte mit geringem Einkommen umgehend eine Lösung zu finden, um die steigenden Energiekosten dauerhaft und nachhaltig abzufedern.

Klimakomponente beim Wohngeld

Die LĂ€nder verlangen von der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag angekĂŒndigte Klimakomponente umzusetzen und insbesondere die steigenden Wohnkostenbelastungen nach energetischen Sanierungen im Wohngeld abzubilden.

Die Entlastungen mĂŒssen schnell und unbĂŒrokratisch erfolgen, betont der Bundesrat in der Entschließung. Er bittet die Bundesregierung um PrĂŒfung, wie der Bund die finanziellen Auswirkungen allein tragen kann.

Plenarsitzung des Bundesrates am 08.04.2022

Symbolfoto/pixabay