Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. MĂ€rz 2024 entschieden, gegen das Krankenhaustransparenzgesetz keinen Einspruch einzulegen. Das Gesetz war vom Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossen worden. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hatte empfohlen, das Gesetz ohne Ănderungen zu bestĂ€tigen.
EinfĂŒhrung von Transparenzverzeichnissen
Das Krankenhaustransparenzgesetz zielt im Kern auf die EinfĂŒhrung eines Transparenzverzeichnisses, durch das die Bevölkerung ĂŒber die QualitĂ€t von KrankenhĂ€usern und verfĂŒgbare Leistungen informiert werden soll. Patienten sollen so in die Lage versetzt werden, selbstbestimmte und qualitĂ€tsorientierte Auswahlentscheidungen fĂŒr die gewĂŒnschte Behandlung zu treffen.
Das Gesetz kann nun nach Ausfertigung und VerkĂŒndung in Kraft treten.
Bundesrat fordert umfassende und verstÀndliche Informationen
In einer begleitenden EntschlieĂung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in der praktischen Umsetzung oder bei der nĂ€chsten Novellierung des Gesetzes dafĂŒr zu sorgen, dass das Transparenzverzeichnis tatsĂ€chlich alle Kriterien und Informationen enthĂ€lt, die fĂŒr Patienten und Angehörige wesentlich sind und dass diese in einer fĂŒr Laien verstĂ€ndlichen und zugĂ€nglichen Weise aufbereitet sind. Die EntschlieĂung wird der Bundesregierung zugeleitet.
Plenarsitzung des Bundesrates am 22.03.2024
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