PflegekrĂ€fte in KrankenhĂ€usern und Pflegeeinrichtungen erhalten einen einmaligen Corona-Pflegebonus, um die besonderen Belastungen in der Corona-Zeit zu honorieren: Nach dem Bundestag hat am 10. Juni 2022 auch der Bundesrat das Pflegebonusgesetz gebilligt. Es kann daher ĂŒber die Bundesregierung dem BundesprĂ€sidenten zur Unterschrift vorgelegt und anschlieĂend im Bundesgesetzblatt verkĂŒndet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.
Bis zu 550 Euro pro Person
Die nach Qualifikation, Arbeitszeit und NĂ€he zur Versorgung gestaffelte PrĂ€mie kann bis zu 550 Euro betragen und ist steuer- sowie abgabenfrei. Den höchsten Bonus erhalten Personen, die Vollzeit in der unmittelbaren Patientenversorgung tĂ€tig sind. Bezugsberechtigt sind auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, DRK-Schwesternschaften, ebenso BeschĂ€ftigte von Servicegesellschaften – sowohl in KrankenhĂ€usern als auch in der Alten- und Langzeitpflege. Insgesamt stehen fĂŒr den Corona-Pflegebonus eine Milliarde Euro bereit.
Weitere GesetzesÀnderungen im Bundestagsverfahren
Der ursprĂŒnglich von den Koalitionsfraktionen initiierte Gesetzentwurf wurde wĂ€hrend der Bundestagsberatungen um Regelungen ergĂ€nzt, die nicht mit dem Bonus zusammenhĂ€ngen – unter anderem die VerlĂ€ngerung pandemiebedingter Sonderregelungen in der Pflege und die Einbeziehung der Apotheken in die Regelversorgung mit Grippeschutzimpfungen.
Plenarsitzung des Bundesrates am 10.06.2022
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