In der Sitzung vom 12. Mai 2023 hat der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende gebilligt.
Ziele des Gesetzes sind die unbĂŒrokratische und schnellere Installation intelligenter StrommessgerĂ€te – sogenannter Smart-Meter – und damit der Ausbau eines âintelligenten Stromnetzes“. Die GerĂ€te sollen dabei helfen, Energie effizient und kostengĂŒnstig zu nutzen sowie das Stromnetz zu entlasten.
Weniger BĂŒrokratie
Anlass fĂŒr die Neuregelungen ist, dass die EinfĂŒhrung der intelligenten Systeme nicht mit der erhofften Geschwindigkeit vorangeht, was laut GesetzesbegrĂŒndung unter anderem an aufwĂ€ndigen Verwaltungsverfahren liege.
Um die Verfahren zu vereinfachen, wird beispielsweise der Einbau intelligenter Strommesssysteme kĂŒnftig keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik bedĂŒrfen. Die Hersteller am Markt erfĂŒllten mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit, heiĂt es in der BegrĂŒndung. Das Gesetz baut die bestehenden Auflagen aus und macht prĂ€zise Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung.
Steuerung des Stromverbrauchs
Vorteile der Smart-Meter sollen neben einer effizienteren Messung und Steuerung des Stromverbrauches und der Stromeinspeisung auch eine fĂŒr die Stromanbieter besser zu ĂŒberwachende Netzauslastung sein.
Ab 2025 soll fĂŒr jeden Abnehmer die Möglichkeit bestehen, mit einem variablen Strompreistarif dann Strom zu nutzen, wenn dieser preiswert und von erneuerbaren Energien bereitgestellt ist. Dies diene der Stabilisation des Marktes und der Stromnetze und wĂŒrde einen weiteren Schritt in der Energiewende bedeuten.
Die Kosten eines Smart-Meters werden fĂŒr Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt bei einer dafĂŒr höheren Beteiligung durch die Netzbetreiber.
ĂnderungswĂŒnsche des Bundesrates umgesetzt
Der Bundesrat hatte den ursprĂŒnglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner Plenarsitzung am 3. MĂ€rz 2023 beraten und hierzu umfangreich Stellung genommen. Die Kritikpunkte des Bundesrates griff der Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss teilweise auf. Neben umfangreichen formalen Ănderungen enthĂ€lt er unter anderem Verbesserungen hinsichtlich des Smart-Meter-Einbaus in MehrfamiliengebĂ€uden.
ZĂŒgiges Inkrafttreten geplant
Das Gesetz wird nun ĂŒber die Bundesregierung dem BundesprĂ€sidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt am Tag nach VerkĂŒndung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Den genauen Zeitpunkt bestimmt die Bundesregierung, da sie die VerkĂŒndung organisiert.
Plenarsitzung des Bundesrates am 12.05.2023
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