GrĂŒnes Licht fĂŒr das so genannte Deutschlandticket: Am 31. MĂ€rz 2023 stimmte auch der Bundesrat der EinfĂŒhrung des bundesweiten Tickets im Nahverkehr zu, die der Bundestag einige Tage zuvor beschlossen hatte. Das Gesetz wird nun dem BundesprĂ€sidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschlieĂend im Bundesgesetzblatt verkĂŒndet.
FĂŒr 49 Euro im ganzen Land
Das Deutschlandticket gilt ab 1. Mai 2023 zum EinfĂŒhrungspreis von 49 Euro im monatlichen kĂŒndbaren digitalen Abonnement. Ziel ist es, die AttraktivitĂ€t des Regionalverkehrs zu steigern, einen Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr zu schaffen, Energie zu sparen – und BĂŒrgerinnen und BĂŒrger finanziell zu entlasten, heiĂt es in der GesetzesbegrĂŒndung.
Beteiligung des Bundes an Mehrkosten
Im aktuellen Jahr trÀgt der Bund die HÀlfte der Mehrkosten, die den LÀndern durch das neue Ticket entstehen. Bis 2025 beteiligt sich der Bund mit 1,5 Milliarden Euro jÀhrlich an dem Vorhaben.
Um die Finanzierung des 49-Euro-Tickets ĂŒber 2025 hinaus dauerhaft zu sichern, ist fĂŒr 2025 ein neues Gesetzgebungsverfahren geplant – dann auf Grundlage einer Auswertung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen.
Begrenzung der Infrastrukturkosten
Das Gesetz legt auĂerdem fest, dass die Erhöhung der so genannten Trassen- und Stationsentgelte im Schienenpersonennahverkehr, die von den bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen erhoben werden, fĂŒr die Jahre 2023 bis 2025 bei 1,8 Prozent liegt.
LĂ€nder fordern dauerhafte Finanzierung
In einer begleitenden EntschlieĂung weist der Bundesrat auf die Notwendigkeit hin, die Finanzierung dauerhaft zu sichern. Der Bund mĂŒsse auch in den Jahren 2024 und 2025 einen mindestens hĂ€lftigen Nachschuss leisten, sofern die tatsĂ€chlichen Kosten des Deutschlandtickets höher ausfallen als vom Bund angenommen. Angesichts der Klimaschutzziele im Bereich Verkehr sei der Ausbau des Angebots zwingend – auch hieran mĂŒsse sich der Bund durch Aufstockung der Regionalisierungsmittel beteiligen.
Die EntschlieĂung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfĂŒr nicht.
Plenarsitzung des Bundesrates am 31.03.2023
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