Angesichts einer hohen potentiellen GefĂ€hrdung durch AnschlĂ€ge fordert der Bundesrat in einer am 21. MĂ€rz 2025 gefassten EntschlieĂung eine bessere Vernetzung der Sicherheitsbehörden von Bund und LĂ€ndern.
Erkenntnisse besser verknĂŒpfen
Hintergrund fĂŒr den VorstoĂ sind AnschlĂ€ge der jĂŒngsten Zeit, etwa auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt oder in Aschaffenburg. Der Bundesrat weist darauf hin, dass oftmals Personen mit psychischen AuffĂ€lligkeiten Gewalttaten verĂŒbt hĂ€tten. Um solche schweren Straftaten besser erkennen und erfassen zu können, mĂŒssten personenbezogene Verhaltensmuster und Risiken rechtzeitig festgestellt und bewertet werden. Hierzu seien Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und ggf. AuslĂ€nderbehörden bundesweit zu vernetzen, um Erkenntnisse auszutauschen.
FĂŒr eine verbesserte polizeiliche RisikoeinschĂ€tzung des Gewaltpotentials von Personen fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Sicherheitsinteressen mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen. Zudem seien spezifische gesetzliche Grundlagen fĂŒr den Datenaustausch erforderlich.
Datenanalyseplattform ausbauen
Die LĂ€nder kritisieren den ausbleibenden Fortschritt beim Ausbau einer modernen und einheitlichen Informationsarchitektur von Bund und LĂ€ndern. Sie appellieren an die Bundesregierung, den Aufbau eines gemeinsamen Datenhauses mit höchster PrioritĂ€t voranzutreiben, dessen Finanzierung zu sichern und zeitnah eine zentral betriebene, digital souverĂ€ne, wirtschaftlich tragbare und rechtlich zulĂ€ssige automatisierte Datenanalyseplattform fĂŒr alle Polizeien des Bundes und der LĂ€nder bereitzustellen.
Wie es weitergeht
Die EntschlieĂung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den LĂ€nderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfĂŒr nicht.
Plenarsitzung des Bundesrates am 21.03.2025
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