Mit einer am 5. Juli 2024 gefassten EntschlieĂung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, fĂŒr Betroffene von Fehlgeburten Schutzfristen im Sinne des Mutterschutzgesetzes einzufĂŒhren. Die EntschlieĂung geht auf eine Initiative des Saarlands, Niedersachsen und Hamburg zurĂŒck.
Gestaffelter Schutz
Der Bundesrat spricht sich fĂŒr einen freiwilligen Anspruch aus, um den individuellen UmstĂ€nden und BedĂŒrfnissen der Betroffenen gerecht zu werden. Der Mutterschutz bei Fehlgeburten solle deutlich vor der 20. Schwangerschaftswoche beginnen und sich gestaffelt entsprechend der Schwangerschaftsdauer verlĂ€ngern.
Bisherige Rechtslage
Bisher wird beim Mutterschutz zwischen Fehl- und Totgeburt unterschieden. Um eine Totgeburt handelt es sich, wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm betrÀgt oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde. In diesem FÀllen hat die Mutter ein Anrecht auf 18 Wochen Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Stirbt der Embryo hingegen vorher und wiegt unter 500 Gramm, wird von einer Fehlgeburt gesprochen. In diesen FÀllen besteht bisher kein Anspruch auf Mutterschutz.
Kritik an Ungleichbehandlung zwischen Totgeburt und Fehlgeburt
Die aktuelle Rechtslage fĂŒhre zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung von Betroffenen einer Tot- und einer Fehlgeburt, heiĂt es in der BegrĂŒndung des Bundesrates. Nach ca. 20 Schwangerschaftswochen seien die Embryos bereits so weit entwickelt, dass entbunden werde mĂŒsse und Schwangere einen Geburtsvorgang erlebten. FĂŒr eine Reform des Mutterschutzes sprĂ€chen neben der Gleichbehandlung psychologische Aspekte, da eine Fehlgeburt oft eine traumatische Erfahrung darstelle.
Körperliche Regeneration
Ein angemessener Mutterschutz könne zudem sicherstellen, dass sich Betroffene erholen und so mögliche gesundheitliche Komplikationen vermieden werden. Bisher bliebe ihnen nur die Ă€rztliche Krankschreibung. Durch eine Erweiterung des Mutterschutzes könne daher vermieden werden, dass sich Frauen nach einer Fehlgeburt unnötigen Belastungen am Arbeitsplatz aussetzten. Bei Mutterschutz, der zeitlich ĂŒber eine Krankschreibung hinausginge, entfiele das Abrutschen in den Krankengeldbezug.
Wie es weitergeht
Die EntschlieĂung wurde an die Bundesregierung weitergeleitet. Diese kann entscheiden, ob und wann sie sich der Forderung annimmt. Gesetzliche Fristen dafĂŒr gibt es nicht.
Plenarsitzung des Bundesrates am 05.07.2024
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