Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf nationaler und EU-Ebene für ein wirkungsvolles Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten einzusetzen. Eine entsprechende Entschließung hat die Länderkammer am 3. März 2023 auf Initiative Bayerns beschlossen.
Kaum fachgerechte Entsorgung
Darin bemängelt der Bundesrat, dass Einweg-Elektro-Zigaretten oftmals nicht fachgerecht als Elektrogerät, sondern über den Hausmüll entsorgt werden. Dadurch würden die darin enthaltenen Batterien der Verbrennung zugeführt, warnen die Länder. Einweg-E-Zigaretten könnten bauartbedingt weder nachgefüllt noch könne die Batterie ausgetauscht werden, weswegen sie unter dem Aspekt der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung sehr kritisch zu bewerten seien.
Ökodesign-Verordnung
Nach Ansicht des Bundesrates könnte sich auf EU-Ebene unter anderem – jedoch nicht ausschließlich – die Ausrichtung der geplanten Ökodesign-Verordnung auf die Kreislaufwirtschaft und den Ressourcenschutz dafür eignen, das Inverkehrbringen von Einweg-E-Zigaretten zu verhindern.
Weitere Maßnahmen
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung überdies auf, weitere Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls zu ergreifen, um einer nicht sachgerechten Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten wirkungsvoll entgegenzutreten.
Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Plenarsitzung des Bundesrates am 03.03.2023
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