Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. MĂ€rz 2024 das vom Bundestag beschlossene âVierte Gesetz zur Ănderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ in den Vermittlungsausschuss ĂŒberwiesen.
Ziel des Gesetzes ist es, neue Investitionsmöglichkeiten in das Schienennetz des Bundes zu schaffen.
Kostentragung fĂŒr Schienenersatzverkehr bei Vollsperrung
Der Bundesrat fordert eine gesetzliche Verpflichtung der Eisenbahnen des Bundes zur Tragung der Kosten von Ersatz- und Umleitungsverkehren. Wenn die am stĂ€rksten frequentierten Bahnstrecken (Hochleistungskorridore) unter mehrmonatiger Vollsperrung generalsaniert werden, sei ein sehr gut funktionierender Schienenersatzverkehr erforderlich, um einer dauerhaften Abwanderung der Nachfrage von der Schiene vorzubeugen. Dieser Ersatzverkehr mĂŒsse durch den Bund mitfinanziert werden.
Förderung fĂŒr Bahnhöfe und digitale Schienenfahrzeuge
Zudem sei es notwendig, EmpfangsgebĂ€ude von Bahnhöfen ausdrĂŒcklich als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur festzulegen und die Förderung der AusrĂŒstung von Schienenfahrzeugen mit digitalen (ECTS)-BordgerĂ€ten entsprechend dem Zielbild des Programmes âDigitale Schiene“ gesetzlich zu verankern.
Sanierung nicht nur der Hauptstrecken
SchlieĂlich fordert der Bundesrat, dass eine Leistungssteigerung im gesamten Netz sichergestellt werden mĂŒsse und Sanierungen nicht auf Hochleistungskorridore beschrĂ€nkt werden dĂŒrften. Andernfalls bestĂŒnde die Gefahr, dass Strecken im lĂ€ndlichen Raum, die bereits jetzt heruntergekommen sind, qualitativ und technisch noch mehr als bisher schon ins Hintertreffen geraten. Regelungen im Gesetz nicht ausreichend.
Wie es weitergeht
Das Gesetz wird jetzt dem Vermittlungsausschuss, der aus je 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates besteht, zugeleitet. Ein Sitzungstermin steht noch nicht fest.
Plenarsitzung des Bundesrates am 22.03.2024
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