Bundesrat zollt Kampf der Ukraine Respekt

Veröffentlicht in: NACHRICHTEN | 0

Einstimmig hat der Bundesrat am 3. MĂ€rz 2023 erneut den anhaltenden Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine und die im Zuge dessen verĂŒbten Kriegsverbrechen auf das SchĂ€rfste verurteilt.

Bruch des Völkerrechts

In der auf Antrag Nordrhein-Westfalens, Baden-WĂŒrttembergs und Hessens gefassten Entschließung geißeln die LĂ€nder den russischen Überfall auf die Ukraine vor einem Jahr und den seither brutal gefĂŒhrten Krieg als einen eklatanten Verstoß gegen das Gewaltverbot der Charta der Vereinten Nationen. Ein derartiger Bruch von Kernprinzipien des Völkerrechts zerstöre dauerhaft das Fundament der europĂ€ischen Friedensordnung.

Seit einem Jahr verantworte Russland Leid und Tod unzĂ€hliger Menschen. Der Bundesrat fordert die Russische Föderation auf, sofort jegliche Angriffshandlungen einzustellen und sich aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine zurĂŒckzuziehen. Er verurteilt die fortgesetzten Angriffe auf die ukrainische Zivilbevölkerung und die zivile Infrastruktur und erwartet von Russland, den Angriff auf Zivilisten unverzĂŒglich zu beenden. Die zahlreichen Kriegsverbrechen Russlands in der Ukraine verurteilt der Bundesrat auf das SchĂ€rfste.

Internationales Tribunal

Die LĂ€nder unterstĂŒtzen die Anstrengungen der Bundesregierung fĂŒr die Einrichtung eines internationalen Tribunals, um die Verantwortlichen der russischen Aggression in der Ukraine vor Gericht zu stellen.

Großen Respekt und Anerkennung zollt der Bundesrat den Ukrainerinnen und Ukrainern fĂŒr ihren entschlossenen Kampf. Es sei ein Kampf fĂŒr die „uns mit der Ukraine verbindenden gemeinsamen europĂ€ischen Werte und fĂŒr das Recht souverĂ€ner Staaten, ĂŒber den eigenen Weg zu entscheiden.“

Der Bundesrat begrĂŒĂŸt insbesondere die von der EuropĂ€ischen Union beschlossenen Sanktionspakete und auch die Entscheidung der EU-Mitgliedsstaaten, dem Antrag der Ukraine auf Mitgliedschaft in der EuropĂ€ischen Union entsprochen und ihr den Kandidatenstatus zuerkannt zu haben. Alle Mitgliedstaaten, ihre Regionen und Kommunen seien aufgerufen, die Ukraine auf ihrem Weg in die EU aktiv zu unterstĂŒtzen.

Partnerschaften mit Regionen

Die militĂ€rische, humanitĂ€re und finanzielle UnterstĂŒtzung der Ukraine sei neben wirtschaftlichem Austausch notwendig, damit die Ukrainerinnen und Ukrainer ihr Recht durchsetzen können, in einem freien, demokratischen und selbstbestimmten Land zu leben. Partnerschaften zwischen deutschen LĂ€ndern und Regionen der Ukraine sowie StĂ€dtepartnerschaften könnten ein wichtiges Element dieser UnterstĂŒtzung sein. Diese direkte Kooperation könne insbesondere in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur sowie Polizei und Justiz wichtige Impulse setzen. Die Kommunen könnten so zudem wertvolle Erfahrungen einbringen und dadurch Kommunen in der Ukraine helfen. Es gehe zunĂ€chst darum, etwa direkte Nothilfe zu leisten, den Wiederaufbau zu unterstĂŒtzen und schließlich gemeinsam Zukunftsprojekte zu entwickeln, wodurch auch die EU-Beitrittsperspektive der Ukraine unterstĂŒtzt wĂŒrde.

Der Bundesrat wĂŒrdigt die großen Anstrengungen der Mitgliedstaaten der EU, aus der Ukraine geflĂŒchtete Menschen aufzunehmen. In Deutschland leisteten Bund, LĂ€nder und Kommunen insoweit viel. Die zahlreichen geflĂŒchteten Menschen aufzunehmen, unterzubringen, in die Gesellschaft zu integrieren und den Kindern eine gute Bildung zu ermöglichen, bedeute – insbesondere fĂŒr die Kommunen – eine enorme Herausforderung.

UnterstĂŒtzung des Bundes gefordert

Der Bundesrat begrĂŒĂŸt, dass die Bundesregierung sich zu ihrer Mitverantwortung auch fĂŒr die Finanzierung der flĂŒchtlingsbedingten Kosten von LĂ€ndern und Kommunen bekannt und UnterstĂŒtzung zugesagt hat. Angesichts der fortdauernden Kriegshandlungen in der Ukraine und der unverĂ€ndert hohen Zahl der Schutzsuchenden bedĂŒrfe es nun weiterer UnterstĂŒtzung des Bundes fĂŒr LĂ€nder und Kommunen.

Der Bundesrat hatte in einem einstimmigen Beschluss vom 11. MĂ€rz 2022 bereits den Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine verurteilt (BundesratKOMPAKT – 1017. Sitzung, TOP 32) und Russland vorgeworfen, Leid und Tod unzĂ€hliger Menschen zu verantworten.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfĂŒr nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 03.03.2023

Symbolfoto/pixabay