Auf Antrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung hat das Bundesverfassungsgericht heute die Partei NPD/Die Heimat von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen.
BundesratsprĂ€sidentin Manuela Schwesig begrĂŒĂt das Urteil: âParteien, die sich gegen die Demokratie und unsere Verfassung wenden, dĂŒrfen kein Geld vom Staat erhalten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bestĂ€tigt. Das Urteil zeigt – die Instrumente der wehrhaften Demokratie wirken und schĂŒtzen unsere verfassungsrechtliche Ordnung im Sinne der MĂŒtter und VĂ€ter des Grundgesetzes. Nun muss geprĂŒft werden, welche Konsequenzen fĂŒr die AfD gezogen werden können, die bereits in Teilen als rechtsextrem eingestuft ist.“
Verfassungsfeindlichkeit belegt
Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung konnten in dem Gerichtsverfahren darlegen, dass die Verfassungsfeindlichkeit der NPD, die sich bei IdentitĂ€tswahrung zwischenzeitlich in âDie Heimat“ umbenannt hat, unverĂ€ndert fortbesteht. Gemeinsam hatten die drei Verfassungsorgane im Juli 2019 einen Antrag auf Ausschluss der Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung nach Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes beim Bundesverfassungsgericht eingebracht.
Im Zuge des zuvor vom Bundesrat initiierten Parteienverbotsverfahrens hatte das Bundesverfassungsgericht im Januar 2017 festgestellt, dass die NPD gegen die MenschenwĂŒrde verstöĂt, den Kern des Demokratieprinzips missachtet und eine Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweist. Mit der BegrĂŒndung, dass ihr das Potential fehle, ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch zu verwirklichen, verbot das Gericht die Partei damals jedoch nicht.
Auch Steuerprivilegien fallen weg
Die NPD hatte nach dem Urteil im Verbotsverfahren 2017 noch einige Jahre jÀhrlich bis zu sechsstellige BetrÀge aus unmittelbarer staatlicher Parteienfinanzierung erhalten und profitiert bis heute von den damit verbundenen Steuerprivilegien. Angesichts mangelnder Wahlerfolge sind diese Zahlungen 2021 ausgelaufen. Jedoch erhÀlt die Partei vergleichsweise hohe MitgliedsbeitrÀge und bis zu 700.000 Euro Spenden pro Jahr sowie Erbschaften, die bisher vollstÀndig steuerfrei waren. Auch dieses Steuerprivileg ist mit dem heutigen Tag weggefallen.
Foto: Manuela Schwesig (c) SPD MV