Der Deutsche Bundestag hat heute nach 2./ 3. Beratung den Gesetzentwurf zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher beschlossen.
Dazu Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Foto): âDie vorgezogene Absenkung der EEG-Umlage auf null bereits zur Jahresmitte ist in der aktuellen Hochpreisphase eine wichtige und dringliche Entlastung fĂŒr Verbraucherinnen und Verbraucher sowie fĂŒr viele Gewerbekunden. Zugleich ist es ein wichtiger Anreiz fĂŒr den Ausbau erneuerbarer Energien.“
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die EEG-Umlage ab dem Jahr 2023 vollstĂ€ndig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden soll. Mit dem heute beschlossenen Gesetz wird die EEG-Umlage bereits in diesem Jahr abgeschafft und ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr erhoben. Zielsetzung des Gesetzes ist es, angesichts der aktuellen Hochpreisphase eine spĂŒrbare Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten zu erreichen.
Um sicherzustellen, dass die Entlastung auch tatsĂ€chlich zum 1. Juli 2022 an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird, verpflichtet das Gesetz die Stromlieferanten zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli. Das muss dann fĂŒr die Verbraucher jeweils transparent auch ersichtlich sein.
Foto © Urban Zintel
Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 28. April 2022