Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, das Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu Àndern. Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite lÀuft mit dem 25. November aus. Das neue Infektionsschutzgesetz soll ermöglichen, auch weiterhin erforderliche Corona-Schutzvorkehrungen zu treffen.
Neue MaĂnahmen ergĂ€nzen bewĂ€hrte Regelungen
Mit der Ănderung des IfSG werden einige neue Regelungen eingefĂŒhrt. So soll kĂŒnftig am Arbeitsplatz und in Bus und Bahn die 3G-Regelung gelten (geimpft, genesen, getestet). FĂŒr KrankenhĂ€user, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ist eine Testpflicht fĂŒr Arbeitgeber, BeschĂ€ftigte und Besucher vorgesehen. Das Ausstellen und der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse werden unter Strafe gestellt.
Viele bekannte Schutzvorkehrungen wie die Maskenpflicht und Abstandsregelungen können weitergefĂŒhrt werden. BeschĂ€ftigte sollen auĂerdem wenn möglich wieder im Homeoffice arbeiten. Die sozialen und wirtschaftlichen Schutzschirme sollen verlĂ€ngert werden.
MaĂnahmen wie 3G, 2G oder 2G plus Test sollen weiterhin je nach Infektionslage von den LĂ€ndern beschlossen werden können. Ausgeschlossen sein soll aber die Anordnung von Ausgangssperren, Beherbergungsverboten oder die pauschale, flĂ€chendeckende SchlieĂung von GeschĂ€ften oder Schulen, Gastronomie oder SportstĂ€tten.
Die Regelungen sollen bundesweit bis zum 19. MÀrz 2022 gelten. Eine VerlÀngerung um drei Monate ist möglich. Dem Gesetz muss nun noch der Bundesrat zustimmen, der heute zu einer Sondersitzung zusammenkommt.