Die Ampel-Koalition ist Geschichte – nun will Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Weg für vorgezogene Wahlen frei machen. Dazu stellt er am Montag im Bundestag die Vertrauensfrage. Es ist das sechste Mal in der 75-jährigen Geschichte der Bundesrepublik.
Ursprüngliches Ziel der Vertrauensfrage nach Artikel 68 Grundgesetz war es, dem Kanzler ein Instrument in die Hand zu geben, sich seiner Mehrheit im Bundestag zu versichern. Sie kann gerade in schwierigen Situationen disziplinierend auf die Regierungsparteien wirken.
Denn wenn der Kanzler keine Mehrheit bekommt, „kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen“, wie es in Artikel 68 heißt. Dann müssten innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden.
Alternativ könnte der Bundespräsident zwar auch die Auflösung verweigern oder die Parlamentsmehrheit könnte jemand anderen zum Bundeskanzler wählen. Beide Varianten gelten in der aktuellen Lage aber als ausgeschlossen. Erklärtes Ziel von Scholz sind Neuwahlen. Und mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist bereits der Wahltermin am 23. Februar vereinbart.
Erstmals wurde die Vertrauensfrage 1972 von SPD-Kanzler Willy Brandt gestellt. Es folgten Helmut Schmidt (SPD, 1982), Helmut Kohl (CDU, 1982) sowie Gerhard Schröder (SPD, 2001 und 2005). Drei Mal hatten Vertrauensabstimmungen bisher Neuwahlen zur Folge.
Text/Foto: Welt Nachrichtensender am 15. Dezember 2024