Bundesverfassungsgericht lehnt AfD-Klage ab

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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der AfD in Zusammenhang mit der Wahl der Bundestags-VizeprĂ€sidentin oder des -VizeprĂ€sidenten abgelehnt. Es ging um die Frage, inwiefern Abgeordnete eine Kandidatin oder einen Kandidaten fĂŒr den Posten vorschlagen können.

Geklagt hatte der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi. Er hatte 2019 einen eigenen Vorschlag fĂŒr die Besetzung als VizeprĂ€sident gemacht. Doch die Richter entschieden, dass der Bundestag das Vorschlagsrecht fĂŒr die Posten der VizeprĂ€sidenten auf die Fraktionen beschrĂ€nken kann.

Seit ihrem Einzug in den Bundestag 2017 besetzt die AfD als einzige Fraktion keinen Posten im PrÀsidium. Die anderen Parteien hatten die von der AfD vorgeschlagenen Kandidaten stets abgelehnt. Derzeit lÀuft ein gesondertes Verfahren in Karlsruhe, ob das rechtens ist. (Tagesschau)

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