FDP-PrĂ€sidiumsmitglied und Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann gab der âBild am Sonntag“ das folgende Interview. Die Fragen stellten Roman Eichinger und Burkhard Uhlenbroich:
Frage: Herr Buschmann, Sie kommen aus Gelsenkirchen. Im Ruhrgebiet, aber auch in Berlin und anderen StĂ€dten liefern sich Clans KĂ€mpfe auf offener StraĂe. Ist der Rechtsstaat zu schwach, um dagegen vorzugehen?
Buschmann: Nein. Fakt ist leider: Clans zeigen sich in der Ăffentlichkeit gewaltbereit und begehen Straftaten. Ich erlebe das auch in meinem Wahlkreis. Der Staat hat aber alle Möglichkeiten, rechtlich dagegen vorzugehen. Die Mittel dafĂŒr liegen in den HĂ€nden der BundeslĂ€nder. Wenn wir den Druck erhöhen, weichen die Clans auch zurĂŒck. Die Polizei braucht dazu weniger KapazitĂ€ten an den Schreibtischen, sondern noch mehr auf der StraĂe.
Frage: Braucht es hÀrtere Strafen?
Buschmann: Die Strafrahmen geben heute schon viel her. Aber wir mĂŒssen spezielle Verbrechen der Clans auch auf unkonventionelle Weise bekĂ€mpfen.
Beispielsweise indem wir die Statussymbole von Clan-Mitgliedern nach Straftaten einziehen, etwa deren Luxus-Karossen, teuren Schmuck und Uhren. Der Rechtsstaat muss zeigen, dass er ZĂ€hne hat.
Frage: Reicht eine Politik der Nadelstiche wie in Nordrhein-Westfalen aus?
Buschmann: Ich wĂŒnsche mir da insgesamt mehr Klarheit und Konsequenz. Ich habe mich als Gelsenkirchener schon etwas ĂŒber die Debatte der schwarz-grĂŒnen Landesregierung in DĂŒsseldorf gewundert, ob man Clan-KriminalitĂ€t auch als solche bezeichnen darf.
Wir brauchen keine Sprachpolizei, die sich mit Begrifflichkeiten auseinandersetzt; wir brauchen mehr Polizei auf den StraĂen, die sich mit den Clans auseinandersetzt.
Die Mafia heiĂt Mafia und Clan-KriminalitĂ€t heiĂt Clan-KriminalitĂ€t. Man darf keine Scheu haben, Probleme auch beim Namen zu nennen.
Frage: Kann man Clan-Gangster mit Migrationshintergrund schneller abschieben?
Buschmann: Ich bin dafĂŒr, dass in den BundeslĂ€ndern unsere AbschiebekapazitĂ€ten primĂ€r fĂŒr Kriminelle und GefĂ€hrder genutzt werden.
Es ist grotesk, dass teils Menschen mit fester Arbeit abgeschoben werden â und auf der anderen Seite die Abschiebung Krimineller scheitert. Da mĂŒssen wir besser werden.
Frage: Sie wollen das alte Transsexuellengesetz jetzt durch ein neues Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Was sind die wichtigsten Inhalte?
Buschmann: Schon heute können Menschen ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen Ă€ndern lassen, wenn sie sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das in ihrem Pass steht. Wir wollen das Verfahren dafĂŒr erleichtern.
Mir ist wichtig, dass der Staat die IdentitĂ€t eines Menschen respektiert. Das muss heiĂen: keine quĂ€lend langen medizinischen oder psychologischen Untersuchungen mehr. Transmenschen sollen nicht lĂ€nger stigmatisiert oder wie Kranke behandelt werden.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat es wiederholt klargemacht: Das vom Grundgesetz gewĂ€hrleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht schĂŒtzt auch die geschlechtliche IdentitĂ€t. Der Staat ist verpflichtet, diese IdentitĂ€t zu achten.
Wir geben diesen Menschen ein StĂŒck WĂŒrde zurĂŒck. So viel Toleranz muss in der liberalen Demokratie möglich sein.
Frage: Kann dann jeder Mann zum Amt gehen und als Frau zurĂŒckkommen?
Buschmann: Sehr vereinfacht kann man das zwar so sagen. Aber: Die ErklÀrung muss nach unseren PlÀnen drei Monate vorher angemeldet werden.
Bei unter 18-JĂ€hrigen braucht es die Zustimmung der Eltern. Und man muss eine Versicherung ĂŒber die eigene geschlechtliche IdentitĂ€t abgeben. Und wichtig: Die Ănderung betrifft in erster Linie nur den personenstandsrechtlichen Eintrag.
Frage: Viele Menschen haben die Sorge, dass diese Regel missbraucht wird.
Buschmann: In der Schweiz gibt es eine Àhnliche Regelung bereits seit Januar 2022. Die Erfahrungen dort und in anderen LÀndern zeigen: In der Praxis kommt es so gut wie nie zu Missbrauch. Es sind aus diesen LÀndern keine ernsthaften Probleme bekannt geworden.
Trotzdem haben wir umfassende Vorkehrungen gegen alle denkbaren Möglichkeiten des Missbrauchs getroffen. Selbst die mögliche Reaktivierung der Wehrpflicht haben wir bedacht.
Frage: Was heiĂt das?
Buschmann: Wir sind ja zum GlĂŒck vom Eintritt des Spannungs- und Verteidigungsfalls sehr weit entfernt. Aber im Fall der FĂ€lle gilt: Niemand soll sich einer Dienstpflicht entziehen können, indem er dann schnell seinen Geschlechtseintrag Ă€ndert.
Deshalb sagt das Gesetz dann: Jemand, der gerade erst sein Geschlecht geĂ€ndert hat, gilt weiterhin als Mann â zumindest wenn es um die Dienstpflicht geht. Das ist natĂŒrlich eine sehr theoretische Debatte.
Aber sie zeigt: Wir haben das grĂŒndlich durchdacht und Missbrauch auch in solchen FĂ€llen ausgeschlossen.
Frage: DĂŒrfen MĂ€nner nach der Umtragung zur Frau auch in Frauen vorbehaltene RĂ€ume â also zum Beispiel in FrauenhĂ€user, in die Frauen-Sauna?
Buschmann: Es gibt keinen Grund zur Sorge. Schon heute entscheiden private Einrichtungen selbst, wer Zugang bekommt und wer nicht. Und dabei bleibt es. NatĂŒrlich darf man nicht willkĂŒrlich diskriminieren. Aber auch hier geraten wir in keine neue Situation.
Ănderungen des Geschlechtseintrags gibt es ja schon lĂ€nger und es ist so gut wie nie zu Problemen gekommen. Das wird auch in der Zukunft so bleiben. Viele Transmenschen fĂŒhlen sich ĂŒbrigens durch solche Debatten verletzt.
Denn sie erwecken manchmal den Eindruck, den Betroffenen werde eine erhöhte Gewaltbereitschaft unterstellt. Das ist aber in keiner Weise der Fall.
Foto: Marco Buschmann © Laurence Chaperon