FDP-PrĂ€sidiumsmitglied und Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann (Foto) gab dem âDeutschlandfunk“ (Sonntag) das folgende Interview (âInterview der Woche“). Die Fragen stellte Gudula Geuther:
Frage: Herr Buschmann, Ihre Partei bewegt sich nach den letzten Umfragen zwischen fĂŒnf und sieben Prozent â das ist kein sicherer Abstand zur FĂŒnf-Prozent-HĂŒrde. Was machen Sie falsch? Liegt das daran, dass die FDP, wie manche in Ihrer eigenen Partei sagen, zu sehr als âDagegen-Partei“ wahrgenommen wird?
Buschmann: Also, wir haben ja sehr viele DafĂŒr-Themen, um die wir uns kĂŒmmern. Und die FDP war schon immer ein Thema fĂŒr Menschen mit starken Nerven. In der letzten Legislaturperiode hatten wir auch schon schlechtere Umfragewerte und haben dann unser Wahlergebnis trotzdem verbessert. Deshalb empfehle ich uns einfach: Gute Arbeit machen, erfolgreich sein fĂŒrs Land in der Regierungsfunktion, die wir ausĂŒben, und dann wird es auch bei der nĂ€chsten Bundestagswahl ein gutes Ergebnis geben.
Frage: Es gibt ja tatsĂ€chlich Stimmen in Ihrer Partei â Johannes Vogel zum Beispiel â, die einfordern, dass Sie mehr positiv als Partei wahrgenommen werden, die auch eben gestalterisch etwas bewegt.
Buschmann: Na ja, also wenn Sie mal auf meinen Themenbereich schauen: Ich tue etwas fĂŒr Planungsbeschleunigungen, als erster Minister, mit einem konkreten Gesetzgebungsvorschlag. Ich gehe die Gesellschaftspolitik an, mit dem Namensrecht, mit dem Familienrecht. Also, Gestaltung wo man hinschaut, und deshalb finde ich, das ist ĂŒberhaupt kein Widerspruch zu dem, was Johannes Vogel sagt. Wir wollen etwas bewegen. Wir sind eine Reformkoalition. Wir haben das Motto, âMehr Fortschritt wagen“. Aber wenn ich mir meinen TĂ€tigkeitsbereich anschaue, glaube ich, wirft man mir ja eher vor, zu viel zu machen als zu wenig.
Frage: Bei der Vorratsdatenspeicherung werfen Ihnen Kritiker â auch aus der Ampelregierung â Blockade vor, weil Sie sich gegen die Speicherung von IP-Adressen wehren. Bundesinnenministerin Nancy Faeser drĂ€ngt in dieser Woche erneut auf Speicherung.
Buschmann: Na ja, das ist ja genau andersherum. Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat ja gesagt, Vorratsdatenspeicherung ist eine Verletzung unserer Grundrechte â jedenfalls so, wie wir es bislang in Deutschland gemacht haben. Und ich schlage ja mit âQuick Freeze“ gerade ein Instrument vor, das den Ermittlern ein Ermittlungsinstrument in die Hand gibt. Die haben ja jetzt nichts in dem Bereich, weil es eben rechtswidrig ist, mit dem sie arbeiten können und wo feststeht, wo auch die Kritiker sagen, das steht in jedem Fall im Einklang mit der Verfassung und mit den europĂ€ischen Grundrechten. Und das, was einige da diskutieren, ist schlichtweg ein VerstoĂ auch gegen den Koalitionsvertrag.
Denn wir haben uns ja im Koalitionsvertrag geeinigt, dass wir die Vorratsdatenspeicherung beenden und all das, was vorher im Anwendungsbereich der Vorratsdatenspeicherung war, nur noch anlassbezogen machen. Und das ist genau mein Vorschlag. Und das klingt jetzt sehr technisch, aber ich will mal eines sagen, die Grundidee unserer Strafprozessordnung fĂŒr alle Ermittlungsinstrumente, die es gibt, ist immer: Wir lassen die Menschen in Ruhe, wir haben keinen Generalverdacht gegen alle BĂŒrger, sondern wir können dann ermitteln, wenn es einen konkreten Anlass gibt, Verdachtsmomente. Und das meinen wir mit Anlassbezogenheit, und genau das setze ich um.
Frage: Aber nun hat ja zumindest der EuropĂ€ische Gerichtshof fĂŒr die IP-Adressen eine Speicherung zugelassen eben mit dem Argument, dass das fĂŒr die AufklĂ€rung von Straftaten, die im Internet begangen werden, eben besonders wichtig wĂ€re.
Buschmann: Na ja, er hat nicht dafĂŒr plĂ€diert, sondern er hat gesagt, er hat eine ganz kleine LĂŒcke auf …
Frage: … das wĂ€re möglich.
Buschmann: Es wĂ€re möglich, und zwar â das ist ganz wichtig, das gehört dazu â fĂŒr den unbedingt notwendigen, also mindestmöglichen Zeitraum. So, und jetzt kommen wir zu folgendem Problem: Seit fast 20 Jahren sind wir auf der Suche nach Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, die mit dem Grundgesetz und den europĂ€ischen Grundrechten vereinbar sind. Seit fast 20 Jahren sind Regierungen immer wieder gescheitert, weil immer sozusagen ein âZu-Viel“ an den Tag gelegt wurde. Jetzt haben wir hier wieder zwar ein kleines Tor, das auf ist, aber kein Mensch weiĂ, wie weit es ist, weil einem niemand sagen kann, was ist eigentlich dieses Minimum.
Es gibt ja auch VorschlĂ€ge, das sechs Monate lang zu machen â da glaube ich, wĂŒrden wir wieder vor den Gerichten scheitern. Und mein Wunsch ist einfach nur, dass wir diesen 20 Jahre wĂ€hrenden Streit, der alle in den Wahnsinn treibt â die betroffenen Unternehmen, die das machen mĂŒssen, die Ermittler, die nicht wissen, wann sie endlich mal was VerlĂ€ssliches in der Hand haben, und die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger, die Sorge haben, dass ihr Privatleben ĂŒberwacht wird â, lasst uns diesen 20 Jahre wĂ€hrenden Streit doch einfach beenden. Alle sagen, dass mein Vorschlag in jedem Fall rechtssicher ist, und Rechtssicherheit und VerlĂ€sslichkeit sind im Rechtsstaat auch ein Wert an sich, und dafĂŒr plĂ€diere ich.
Frage: Nun sagen Sie, dieser Streit ist alt. Dieser Streit ist so alt, dass eine wesentliche Protagonistin, die ihre Vor-Vor- oder noch VorgĂ€ngerin war, nĂ€mlich Ihre Parteifreundin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ja erstmals einen Entwurf fĂŒr dieses Quick-Freeze-Verfahren vorgeschlagen hat. Wir sollten vielleicht nochmal dazu sagen, das bedeutet also, die Daten, die in dem Moment da sind, die aber nicht auf GeheiĂ des Staates gespeichert wurden, werden in dem Moment, sobald die Ermittler eben merken, dass sie sie brauchen, eingefroren und fĂŒr die Zukunft wird eingefroren. Aber selbst Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat in ihrem Vorschlag fĂŒr ein solches Quick-Freeze-Verfahren eine Speicherung von IP-Adressen fĂŒr mehrere Tage vorgesehen, auch eben mit dem Argument, dass der Eingriff da nicht so tief gehe, wie zum Beispiel bei Telefonverbindungs- oder Standortdaten.
Buschmann: Ja, wenn Frau Leutheusser-Schnarrenberger jetzt neben mir sitzen wĂŒrde, dann wĂŒrde sie sagen: Na ja, das war ja ein Kompromissangebot an die Union, also eine deutlich konservativere Partei, die bei BĂŒrgerrechtsfragen nicht die SensibilitĂ€t besitzt, die wir als FDP besitzen, und die unsere Koalitionspartner von sich behaupten auch zu besitzen. Und wir haben es einfach auch anders entschieden. Und hier ist es einfach eine politische Entscheidung, die sagt: Wir wollen die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger nicht unter Generalverdacht stellen, sondern wir wollen so arbeiten in diesem Bereich, wie in anderen Bereichen der Strafprozessordnung auch. Ermittelt wird, wenn es einen Verdachtsmoment, einen Anlass gibt, ansonsten lĂ€sst der Staat die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger in Ruhe. Und deshalb setze ich den Koalitionsvertrag um mit einem Instrument, das den Ermittlern dann zur VerfĂŒgung steht â rechtssicher und um diesen Streit zu beenden.
Frage: Aber was sagen Sie denn den Ermittlern, die sagen, Quick Freeze bedeutet also Einfrieren von Daten, die da sind, aber wenn nichts da ist, kann ich auch nichts einfrieren?
Buschmann: Ja, das wird immer wieder behauptet. Aber schauen Sie, wir sind ja in verschiedenen Deliktsbereichen im Internet wahnsinnig erfolgreich. Wir sind heute erfolgreicher bei der AufklÀrung von bestimmten Deliktsbereichen im Internet, insbesondere auch ganz schlimmen, wie eben der Darstellung von Missbrauch von Kindern, da sind wir wesentlich erfolgreicher als in der Zeit, als es die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gab. Und man kann doch nicht sagen, dass ein Instrument, das wir schon mal hatten und als wir es hatten uns nicht erfolgreicher gemacht hat, dass das jetzt die Wunderwaffe wÀre, um heute die Probleme zu lösen.
Ich will man eines sagen. Es wird ja immer wieder ĂŒber die sogenannten NCMEC-Daten gesprochen, das sind Daten, die aus den USA ĂŒber einen Verein im Zusammenhang mit Regierungsbehörden kommen, wo es um die AufklĂ€rung von diesen Missbrauchsdarstellungen geht. Da sind wir so erfolgreich, dass es sozusagen nur in nicht mal 3,5 Prozent der FĂ€lle zu Problemen kommt wegen fehlender IP-Adressen, was immer genannt wird. Also, wir sind unfassbar erfolgreich in diesem Bereich. Und ich will auch mal eines sagen, wenn wir …
Frage: Weil Sie sich auf Daten verlassen, die anderswo durchaus gespeichert werden?
Buschmann: Auf Daten, die aus den USA kommen, einfach weil in den USA die groĂen Internet Companies sitzen. Wo sollen die Daten denn sonst herkommen, wenn nicht von dort, wo die Internet Companies sitzen? Und ich will nochmal was anderes sagen: In diesem Zusammenhang ist es ja so, wir haben ja so ein Ă€hnliches Instrument wie Quick Freeze, das ist die sogenannte Bestandsdatenabfrage. Quick Freeze sagt ja: Liebe Provider, ihr löscht jetzt erstmal nicht die Daten bestimmter Personen, weil die sich im Umfeld eines möglichen Verbrechens bewegen, die könnten wir nochmal brauchen. Aber was ja heute schon geht, sind Bestandsdaten, die nicht gespeichert werden, sondern die jetzt noch da sind. Und in dem Zusammenhang gibt es die sogenannte Bestandsdatenabfrage. Und die ist in 80 Prozent der FĂ€lle erfolgreich. Und das widerlegt ja die Behauptung, dass nie was da sei. Sondern wenn ich mit der Bestandsdatenabfrage in diesem Deliktsbereich vorgehe und in 80 Prozent der FĂ€lle schon jetzt etwas vorfinde, dann wĂŒrde ich ja mit Quick Freeze diese Quote noch weiter erhöhen.
Frage: Bleiben wir bei der liberalen Rechtspolitik, Herr Buschmann. Zu der gehört klassischerweise, dass das Strafrecht Ultima Ratio sein soll. Ein Mittel also, dass nur angewendet werden soll, wenn andere Mittel versagen. Jetzt denken Sie derzeit laut ĂŒber höhere Strafen fĂŒr Klimaaktivisten nach, die sich zum Beispiel in Museen an Kunstwerke kleben. Wie passt das zusammen?
Buschmann: Ja, das ist, glaube ich, ein MissverstĂ€ndnis. Mir geht es nicht um die klassische Diskussion, brauchen wir höhere Strafen fĂŒr TatbestĂ€nde, die es schon gibt. Wir haben mit der Nötigung, mit der SachbeschĂ€digung und auch mit den StraftatbestĂ€nden der fahrlĂ€ssigen Körperverletzung etwa eigentlich Instrumente, die vieles von dem abdecken, was wir da auf der StraĂe erleben.
Frage: GefĂ€hrlicher Eingriff in den StraĂenverkehr.
Buschmann: Auch das gibt es. Auch Behinderung von RettungskrĂ€ften. Also, es gibt eine ganze Reihe von TatbestĂ€nden, die da zur VerfĂŒgung stehen, die wenden die Gerichte auch an. Und bei dem, was auf der StraĂe von den â ich nenne sie jetzt mal âKlimaklebern“ â passiert, da gibt es jetzt auch Urteile. Die fallen im SĂŒden der Republik ein bisschen höher aus. In Stuttgart fĂ€ngt man sich dann so 110 TagessĂ€tze, in Berlin sind es dann eher 20. Aber damit können die Gerichte umgehen und da will ich auch gar nicht reinreden.
Mir geht es um was anderes. Mir geht es nicht um höhere Strafen fĂŒr schon bestehende TatbestĂ€nde, sondern ich finde, dass, was da in den Museen stattfindet, das darf man nicht verharmlosen. Weil dieses Bewerfen von wirklich herausragenden KunstschĂ€tzen mit Tomatensuppe, Kartoffelbrei, Ăl und so weiter, das fĂŒhrt im Moment dazu, dass private MĂ€zene sich ĂŒberlegen, ob sie öffentlichen Kunstsammlungen noch ihre Werke zur VerfĂŒgung stellen können. Das fĂŒhrt zu der Frage, ob öffentliche Museen ihre besten StĂŒcke im Depot verbergen. Das fĂŒhrt zu der Frage, ob das knappe Geld â das wird ja nicht mehr werden, im Moment ist das Geld ja sehr knapp â in den Museen in Sicherheit statt in Kunst investiert werden könnte. Und das ist ein Angriff auf ein Versprechen unseres sozialen Rechtsstaates, unseres Kulturstaates, nĂ€mlich dass wir auch normalen Menschen Zugang zu hochwertiger Kunst und Kultur ermöglichen.
Und wenn jetzt die Gerichte â ich bin sofort fertig, ein bisschen lĂ€ngerer Gedanke â wenn jetzt also die Gerichte sagen: Okay, wir können das erfassen als versuchte SachbeschĂ€digung, dann ist das in Ordnung, dann hat man eine Antwort des Rechtsstaates darauf. Wenn die Gerichte sagen: Na ja, das ist vielleicht nur eine sogenannte bewusste FahrlĂ€ssigkeit gewesen und dann können wir keine Versuchsstrafbarkeit annehmen â fahrlĂ€ssige SachbeschĂ€digung gibt es auch nicht â und die Antwort des Rechtsstaates wĂ€re, das ist aus strafrechtlicher Sicht einfach gar nichts, dann finde ich, haben wir hier eine LĂŒcke, weil dieses Versprechen unseres Kulturstaates, dass die FunktionsfĂ€higkeit unserer Museen schon ein wertvolles Gut ist, und dann wĂ€re ich bereit, eine Debatte darĂŒber zu fĂŒhren, ob man diese LĂŒcke schlieĂt.
Frage: Bayern löst das Problem prÀventiv, mit bis zu 30 Tagen Gewahrsam, vor einer möglichen Tat. Die Möglichkeiten mit sehr viel geringeren Tagen, um die es da geht, gibt es auch in anderen LÀndern.
Buschmann: Ja, also, ich will jetzt gar nicht zu rechtssystematisch werden. Das ist tatsĂ€chlich was völlig anderes. Also, die Strafe ist immer eine Reaktion auf etwas, was schon vollendet wurde, also die Strafe schaut in die Vergangenheit. Das prĂ€ventive Polizeirecht, fĂŒr das der Bundesjustizminister gar nicht zustĂ€ndig ist, …
Frage: SelbstverstÀndlich.
Buschmann: … das machen die LĂ€nder, das schaut immer in die Zukunft. Und jetzt kommen wir aber zu einem Problem. Wenn wir sagen, in FĂ€llen, wo wir wissen, dass Leute beispielsweise eine Nötigung begangen haben und denen dann eine Geldstrafe von 20 oder 110 TagessĂ€tzen verpassen, aber in FĂ€llen, wo wir noch gar nicht wissen, ob die Leute es tun, wo wir es nur glauben, sie 30 Tage in eine Zelle stecken, das ist dann zwar prĂ€ventiv und ist im technischen Sinne keine Strafe, aber wird von denen natĂŒrlich wie eine Art Freiheitsstrafe empfunden, da muss man sich natĂŒrlich die Frage stellen, ob das verhĂ€ltnismĂ€Ăig ist.
Und da will ich, da darf ich jetzt nicht zu scharf formulieren, weil da ja auch Gerichte eingebunden sind und der Bundesjustizminister ist ja auch nicht fĂŒr EinzelfĂ€lle zustĂ€ndig, aber ich habe so ein bisschen meine Zweifel, ob das die richtige Lösung sein kann, dass wir Leute hĂ€rter rannehmen aus grundrechtlicher Sicht, die noch gar nichts getan haben, von denen wir nur glauben, dass sie etwas tun könnten, als Menschen, von denen wir wissen, dass sie es getan haben. Und das ist so ein bisschen das Problem, was ich da sehe.
Frage: Herr Buschmann, eine weitere StrafrechtsverschĂ€rfung, die Sie auf den Weg gebracht haben, hat der Bundestag beschlossen. In der kommenden Woche ist der Bundesrat am Zug. Es geht um Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, die Volksverhetzung. Der Straftatbestand wird zum Teil konkreter gefasst, soweit es darum geht, dass Kriegsverbrechen gebilligt, geleugnet oder gröblich verharmlost werden. Das kann ja deutsche Strafgerichte durchaus breit betreffen, wenn man etwa an den Völkermord an den Armeniern denkt und hier lebende TĂŒrken und Armenier oder besonders jetzt Russen und Ukrainer und ihren Blick auf den Krieg.
Buschmann: Ja, dazu muss man eines sagen. Diese Sorge gibt es in der Ăffentlichkeit immer wieder, aber sie ist eigentlich unbegrĂŒndet. Denn dieser Tatbestand soll gar keine VerschĂ€rfung sein, sondern seit 2008 diskutieren wir mit der EuropĂ€ischen Union und der Kommission darĂŒber. Seit 2008 gibt es nĂ€mlich einen Rahmenbeschluss, der einen solchen Tatbestand von Deutschland verlangt. Und in der Vergangenheit haben wir immer wieder argumentiert, dass wir das im Prinzip mit unserem Strafrecht eigentlich schon erfasst haben. Dann war die Kommission anderer Meinung. Und jetzt stand die Frage an: Riskieren wir ein Vertragsverletzungsverfahren? Und deshalb haben wir diese PrĂ€zisierung ĂŒbernommen.
Ich will nur so ein bisschen, um die Sorgen zu nehmen, Folgendes sagen: Dieser Tatbestand setzt immer voraus, dass man nicht nur einfach das irgendwie leugnet oder verharmlost, sondern das in einer Art und Weise tut, die den öffentlichen Frieden geeignet ist zu gefĂ€hrden, also sprich: Das so macht, dass vielleicht Menschen â ich ĂŒberspitze jetzt mal â zu Mistgabeln greifen, und dass es dann zu Unruhen und solchen Dingen kommt. Das sind sehr, sehr hohe HĂŒrden. Deshalb haben auch sehr renommierte Strafrechtler ja auch schon gesagt, also, das ist vielleicht ein bisschen ein Sturm im Wasserglas.
Die Leute haben sich, glaube ich, ein bisschen mehr am Verfahren gestört, dass wir nicht nochmal eine separate erste Lesung gemacht haben. Ich habe daraufhin in meinem Hause auch gesagt: Beim Strafrecht machen wir das jetzt nicht mehr ĂŒber Formulierungshilfen, weil die Leute sich Sorgen machen, ob das dann angemessen sorgfĂ€ltig beraten wird. Wir haben das sehr sorgfĂ€ltig gemacht. Es ist auch im Wesentlichen nur eine PrĂ€zisierung als eine VerĂ€nderung. Da muss sich eigentlich niemand Sorgen machen.
Frage: Lassen Sie uns bei diesem Punkt gleich mal bleiben. Es war ja so, dass diese â sei es jetzt StrafrechtsverschĂ€rfung, sei es Konkretisierung â an das Gesetzgebungsverfahren zum Bundeszentralregistergesetz angehĂ€ngt wurde. Und das war nicht das einzige Mal, dass so ein Verfahren gewĂ€hlt wurde. Es gab andere Beispiele, wie zum Beispiel die Midi-Jobgrenze fĂŒr Rentner, die zur Energiepauschale angehĂ€ngt wurde. Es gab in Ă€hnlicher Weise, wie hier im Fall der Volksverhetzung, Ănderungen im Insolvenzrecht, die so angehĂ€ngt wurden. Es gibt â und das ist ein anderer Punkt â auch Klagen von VerbĂ€nden, die immer wieder beklagen, dass es im Gesetzgebungsverfahren extrem kurze Stellungnahmefristen gibt. Nun haben wir unter anderem aus dem Corona-Kontext noch im Ohr, dass gerade die FDP die Beteiligung der Parlamente besonders ernst nimmt und die ihr besonders wichtig ist. Wie passt das zusammen?
Buschmann: Ja, also einmal â wie Sie richtig sagen â der Weg einer sogenannten Formulierungshilfe der Regierung an die regierungstragenden Parlamentsfraktionen ist ein Instrument, das immer wieder genutzt wird, wenn man etwas zĂŒgig erledigen möchte. In diesem Fall war es eben so: Die Kommission hat sehr energisch bei uns auf Umsetzung gedrungen. Und wir wollten schlichtweg ein Vertragsverletzungsverfahren vermeiden. Es ist aber nicht so, dass dieses Verfahren dem Parlament Rechte abschneidet, weil ja die Parlamentsfraktionen selber entscheiden können, ob sie das akzeptieren oder nicht. Und es wĂ€re völlig in Ordnung gewesen, wenn die Parlamentsfraktionen gesagt hĂ€tten: Nein, das möchten wir in einem anderen Verfahren machen oder das möchten wir in der Sache auch nicht.
Frage: Sie haben zu Zeiten der Opposition auch eben ganz besonders Wert gelegt auf die Einbindung der Opposition. Und Sie haben sich im Koalitionsvertrag auch gute Gesetzgebung vorgenommen. Sie sehen da also keine Defizite bei der Ampel?
Buschmann: Na ja, also, ich habe noch niemanden gehört, der jetzt sagt, das ist ein schlecht gemachter Tatbestand gewesen. Sondern es hat sich mehr so ein bisschen am Verfahren aufgehangen. Das nehme ich auch ernst. Aber die Sache selber, die Argumente, die ich da gehört habe, die ĂŒberzeugen ja deshalb nicht, weil diese HĂŒrde mit der den öffentlichen Frieden gefĂ€hrdenden Art und Weise â das sagen diejenigen, die sich damit beschĂ€ftigen â ist ja eine so hohe HĂŒrde, dass es praktisch eigentlich keine Auswirkungen gibt. Deshalb ist es vielleicht auch ein bisschen ein Sturm im Wasserglas gewesen.
Frage: Ja, aber es kann ja schon mal Auswirkungen geben. Also, wir haben eben von Russen und Ukrainern in Deutschland gesprochen. Es ist ja schon denkbar, dass im Rahmen von Demonstrationen der Fall mal auftauchen wird. Und da haben Sie es jetzt den Gerichten schwerer gemacht, als das auch nach den EU-Vorgaben, die Sie angesprochen haben, nötig gewesen wĂ€re. Das zumindest sagen Fachleute, die meinen, man hĂ€tte sagen können, man beschrĂ€nke sich auf solche Taten, die ein internationales Gericht schon mal festgestellt hat. Und jetzt mĂŒsse möglicherweise ein kleines erstinstanzliches Strafgericht Beweise einholen ĂŒber Kriegsverbrechen in der Ukraine.
Buschmann: Nein, das muss es allenfalls in zumutbarer Art und Weise, weil eine Grundregel unseres Rechtsstaates ja lautet: In dubio pro reo. Also, wenn der Staat seinen Strafanspruch behauptet, dann ist er in der Beweislast. Und wenn das Gericht sagt, ich kann das gar nicht feststellen, dann wird das immer zugunsten des Angeklagten ausgehen. Also, wir mĂŒssen uns keine Sorgen machen, dass da Menschen jetzt damit rechnen mĂŒssten, ins GefĂ€ngnis zu wandern oder eine Geldstrafe zu bekommen, weil die Gerichte da nicht gut ermitteln. Das geht immer dann zugunsten des Angeklagten. Das ist auch ganz wichtig im Rechtsstaat. Deshalb glaube ich, dass wir da in Wahrheit keine Probleme bekommen werden.
Frage: Mir ging es dabei auch eher um die Belastung der Gerichte. Aber bleiben wir trotzdem noch mal bei den Kriegsverbrechen in der Ukraine. Sie setzen sich ja sehr ein fĂŒr die Verfolgung, auch mit deutscher Hilfe und möglicherweise auch in Deutschland. Sie sind deshalb nach Kiew gefahren, nach Washington. Sie haben Mittel fĂŒr ein drittes Referat beim Generalbundesanwalt zugesagt, das sich unter anderem um Strukturermittlungsverfahren kĂŒmmert. Und gleichzeitig ist ja klar: Nur ein Bruchteil der Taten und der TĂ€ter wird einmal vor Gericht kommen. Warum ist das trotzdem so wichtig?
Buschmann: Schauen Sie, wenn Sie sich mit der Frage beschĂ€ftigen, was Kriegsverbrechen … das ist so ein Wort, das spricht man so einfach aus, was das konkret bedeutet … Das bedeutet, dass beispielsweise Russland gezielt Infrastruktur zerstört, Kraftwerke zerstört, und dass Menschen in der Ukraine möglicherweise in einem Winter bei minus 30 Grad ohne Strom, ohne Energieversorgung sind. Das wird unter Kranken, Alten, Kindern möglicherweise ein Massaker anrichten. Und es muss der Anspruch der internationalen Rechtsgemeinschaft sein, dass wir da nicht wegschauen. Wir haben als Deutschland meiner Meinung nach da eine besondere historische Verantwortung. Das ist auch der Grund, warum wir das sogenannte Weltrechtsprinzip in unserem Strafrecht verankert haben. Das bedeutet eben, wir können auch Verfahren fĂŒhren gegen nicht-deutsche TĂ€ter, die nicht-deutsche Opfer auch auĂerhalb Deutschlands mit Kriegsverbrechen geschĂ€digt haben. Und wir haben das in der Vergangenheit immer wieder getan. Wir haben immer wieder bewiesen, dass es geht.
Und das ist ein wichtiges Signal. Das Signal ist nĂ€mlich, dass Kriegsverbrecher sich nirgendwo auf der Welt sicher fĂŒhlen können, erst recht nicht in Deutschland. Und das ist wirklich ein ganz wichtiges Signal. Da kriegen wir auch sehr viel Zuspruch auf der ganzen Welt. Und da gibt es sehr viel Respekt vieler NGOs, auch vor den groĂen Anstrengungen, die Deutschland da unternimmt. Und wie gesagt, ich bin der festen Ăberzeugung, das ist auch ein StĂŒck Verantwortung aus unserer Geschichte, die wir dort ĂŒbernehmen mĂŒssen.
Frage: Und nun gibt es groĂe Zweifel daran, aus verschiedenen GrĂŒnden, ob es möglich sein könnte, insbesondere die Spitze, das heiĂt vor allem eben auch Wladimir Putin, vor den Internationalen Strafgerichtshof zu bringen. Setzen Sie sich fĂŒr ein Sondertribunal ein?
Buschmann: Also, zunĂ€chst einmal muss man sagen, nach unserem deutschen Strafecht, nachdem wir jetzt vor den Oberlandesgerichten beispielsweise Folterknechte von Assad verurteilt haben, können wir kein Ermittlungsverfahren gegen Wladimir Putin durchfĂŒhren. Das ist aber nichts Besonderes, sondern den deutschen Strafverfolgungsbehörden ist es durch Recht verboten, gegen aktive StaatsoberhĂ€upter oder AuĂenminister strafrechtlich zu ermitteln. Das ist ein Grundsatz. Dieser Grundsatz gilt fĂŒr den Internationalen Strafgerichtshof nicht. Da gibt es aber andere BeschrĂ€nkungen. Der Internationale Strafgerichtshof kann gegen Wladimir Putin vorgehen, wenn er nachweisen kann, oder wenn es Verdachtsmomente gibt, dass Wladimir Putin Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf den Weg gebracht hat.
Frage: Aber nicht wegen des Angriffskrieges.
Buschmann: Genau. Und die Debatte, die im Moment gefĂŒhrt wird, da geht es um die Frage des Angriffskrieges, weil das dort nicht erfasst ist. Es gibt auch noch andere Modelle. Ich höre, dass im Moment auch darĂŒber nachgedacht wird, ob die ukrainische Strafjustiz, die ja dieses âcrime of aggression“, also diesen Angriffskrieg, unter Strafe gestellt hat, ob sie das auf ein internationales Gremium ĂŒbertrĂ€gt. Also, da gibt es sehr viele, auch rechtlich sehr komplizierte Diskussionen.
FĂŒr die Bundesregierung ist im Moment eines wichtig: Wir haben im Moment den Eindruck, dass es sehr viel Skepsis gegenĂŒber dem Strafgerichtshof gibt, insbesondere aus dem globalen SĂŒden, weil sehr viele afrikanische Staaten sagen: Wenn es um Kriegsverbrechen in Afrika ging, dann ist der Internationale Strafgerichtshof gut genug. Und sobald es bei euch in Europa zu solchen FĂ€llen kommt, wollt ihr was Besonderes haben. Und das erhöht natĂŒrlich die Skepsis. Und wir wollen unbedingt den Internationalen Strafgerichtshof stĂ€rken, weil das wirklich eine Errungenschaft ist.
Und wie wir diese Dinge zusammenbringen können, den Internationalen Gerichtshof einerseits zu stĂ€rken, aber auch dafĂŒr zu sorgen, dass es natĂŒrlich ein groĂes BedĂŒrfnis gibt, auch die Kriegsverbrechen, die von der russischen FĂŒhrung möglicherweise â ich muss das so vorsichtig formulieren, weil wir ja auch im Strafrecht den Grundsatz haben, dass bis zur Verurteilung niemand schuldig ist â, das gilt also auch fĂŒr Kriegsverbrechen. Dass wir natĂŒrlich das BedĂŒrfnis haben, dass da alle Verantwortlichen auch einer Strafe zugefĂŒhrt werden, das kann ich sehr gut verstehen. Und im Moment versuchen wir, so viel wie möglich mit dem Internationalen Strafgerichtshof zu erledigen.
Frage: Wie geht es in dieser Frage weiter?
Buschmann: Ja, also wir sprechen im Moment auch mit der EuropĂ€ischen Kommission darĂŒber. Es wird sehr viel auch in Washington, im Umfeld der Vereinten Nationen darĂŒber diskutiert. Und wir haben unseren Standpunkt klargemacht. Vielleicht könnte ja diese Ăbertragung der ukrainischen Strafjustiz auf ein internationales Richterkollegium ein Kompromissvorschlag sein. Das ist jetzt nicht die offizielle Haltung der Bundesregierung, aber man muss ja mal auch ĂŒber Wege nachdenken. DarĂŒber muss man mit allen Beteiligten sprechen. Mir ist aber eins wichtig: Wir wollen den Internationalen Strafgerichtshof stĂ€rken. Er hat eine wichtige Position. Wir unterstĂŒtzen den ChefanklĂ€ger dort auch mit Geld, mit Personal. Und die Botschaft darf keinesfalls sein, dass der ICC, der Internationale Strafgerichtshof, an die Seite gedrĂ€ngt wĂŒrde.
Foto © Laurence Chaperon