Zur Stornierung einer Pauschalreise wegen der Corona-Pandemie
Wenn den Reiseveranstaltenden die sekundĂ€re Darlegungslast trifft, muss er AusfĂŒhrungen machen; ansonsten können ggf. fĂŒr ihn positive UmstĂ€nde nicht berĂŒcksichtigt werden. Das AG MĂŒnchen hatte den nachfolgenden Sachverhalt zu beurteilen: Der KlĂ€ger buchte fĂŒr sich und zwei Familienmitglieder bei der … Weiter