Finanzierung des Corona-Sondervermögens: Landesregierung bereitet Nachtragshaushalt 2023 vor
Magdeburg. Das Bundesverfassungsgericht hat das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 des Bundes aus drei GrĂŒnden fĂŒr verfassungswidrig und nichtig erklĂ€rt. Eine eingehende PrĂŒfung des Urteils durch das Ministerium der Finanzen des Landes hat gezeigt, dass sich Konsequenzen fĂŒr die Finanzierung des Sondervermögens … Weiter