Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ĂŒbernimmt die weitere Bearbeitung im Ermittlungsverfahren wegen Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Burg
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg macht von ihrem Substitutionsrecht gemÀà § 145 Abs. 1 GVG Gebrauch und ĂŒbernimmt im Hinblick auf die Bedeutung der Sache die weitere Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens wegen Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Burg (Foto). Generalstaatsanwaltschaft Naumburg am 14.12.2022 Foto … Weiter