Änderung der EindĂ€mmungs-verordnung: TĂ€gliche Testung fĂŒr ungeimpfte PflegekrĂ€fte.

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Magdeburg – BeschĂ€ftigte in ambulanten und stationĂ€ren Pflegeeinrichtungen sowie Behinderteneinrichtungen, die keinen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können, mĂŒssen sich kĂŒnftig tĂ€glich vor Dienstantritt testen. Das hat das Kabinett mit der geĂ€nderten Corona-EindĂ€mmungsverordnung beschlossen, die bis einschließlich 17. Dezember 2021 gilt. … Weiter