Ănderung der EindĂ€mmungs-verordnung: TĂ€gliche Testung fĂŒr ungeimpfte PflegekrĂ€fte.
Magdeburg â BeschĂ€ftigte in ambulanten und stationĂ€ren Pflegeeinrichtungen sowie Behinderteneinrichtungen, die keinen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können, mĂŒssen sich kĂŒnftig tĂ€glich vor Dienstantritt testen. Das hat das Kabinett mit der geĂ€nderten Corona-EindĂ€mmungsverordnung beschlossen, die bis einschlieĂlich 17. Dezember 2021 gilt. … Weiter