Magdeburg. Die Corona-Isolationspflicht wird auch in Sachsen-Anhalt zum Monatsende aufgehoben.
Der Erlass des Gesundheitsministeriums zum Vorgehen der unteren Gesundheitsbehörden bei Absonderungsanordnungen von Corona-Infektionen wird nach Ablauf des 31. Januar 2023 nicht erneut verlĂ€ngert werden. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (Foto) erklĂ€rte am Donnerstag in Magdeburg: âWir haben eine gute Impfquote und GrundimmunitĂ€t in der Bevölkerung. Auch mit Blick auf die aktuelle Infektionslage halte ich das Auslaufen der Isolationspflicht fĂŒr vertretbar. Zudem bleibt Sachsen-Anhalt damit im Gleichklang mit anderen BundeslĂ€ndern, die ebenfalls die Isolationspflicht in den kommenden Wochen auslaufen lassen.â
Die Ministerin appelliert dennoch an Corona-Infizierte: âMit Symptomen sollte man sich testen lassen und im Krankheitsfall zu Hause bleiben, Kontakte reduzieren, so wie dies auch bei anderen Krankheiten selbstverstĂ€ndlich ist.â Aktuell gelten in Sachsen-Anhalt die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) fĂŒr Infizierte und Kontaktpersonen. Das bedeutet, im Fall einer Corona-Erkrankung gibt es eine Pflicht zur fĂŒnftĂ€gigen Isolation. Die Landkreise und kreisfreien StĂ€dte haben die Regelungen fĂŒr Infizierte und Kontaktpersonen in ihren entsprechenden AllgemeinverfĂŒgungen berĂŒcksichtigt.
Foto (c) BD-LPSA
Text: Ministerium fĂŒr Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung